Arbeitgeber fordern Zuwanderungsstopp in deutsche Sozialsysteme: Anspruch nur bei 40-Stunden-Woche

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) verlangt von der Bundesregierung Folgendes: Sie soll dafür sorgen, dass EU-Bürger die Vorteile der deutschen Sozialsysteme nur noch dann auskosten dürfen, wenn sie entsprechend viel arbeiten.
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Dieser Mann beantragt auf einem Berliner Amt Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times31. März 2016

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post", Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU könne nicht mehr geduldet werden, "wenn sie unsachgemäß mit Leistungsansprüchen aus den Sozialsystemen von Mitgliedsstaaten verknüpft wird und im Extremfall zur Zuwanderung in die Sozialsysteme einlädt."

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) fordert in einem Positionspapier die Klärung des Status „Arbeitnehmer“. Als solche zählen EU-Bürger in Deutschland der Forderung des BDA zufolge dann nur noch, wenn das monatliche Einkommen einer Vollzeitbeschäftigung mit 40 Stunden nach dem geltenden Mindestlohn entspricht. Selbstständige, die nur geringfügig arbeiten, dürften dann nicht mehr zuwandern. Minijobber würden ebensowenig als Arbeitnehmer anzusehen sein, argumentieren die Arbeitgeber.

Sie weisen darauf hin, dass im deutschen Recht jedenfalls nicht ausdrücklich geregelt sei, in welchem Umfang Unionsbürger gearbeitet haben müssen, um als Arbeitnehmer und Selbstständige Sozialhilfeleistungen beantragen zu dürfen.

Bisher besteht für all jene ein dauerhafter Zugang zu deutschen Sozialhilfeleistungen, die länger als ein Jahr in Deutschland beschäftigt waren. Die geforderte Klarstellung des Arbeitnehmerbegriffs soll aber Alleinerziehenden oder Familien mit Kindern nicht zum Nachteil gereichen, betont die Arbeitgebervereinigung. (kf)



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