Arbeitsgericht weist Entlassung ehemaliger AfD-Kandidatin zurück – Hochschule zeigt sich „enttäuscht“

Wegen angeblicher Diffamierung von Kollegen und anderer Unregelmäßigkeiten hatte die Hochschule Niederrhein die für die AfD engagierte Professorin Karin Kaiser fristlos entlassen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf schob diesem Ansinnen nun einen Riegel vor. Der Artikel wurde im 6. Absatz aktualisiert.
Titelbild
Gericht bei einer Urteilsverkündung.Foto: iStock
Von 24. Januar 2019

Die aus dem schleswig-holsteinischen Heikendorf stammende Betriebswirtin Karin Kaiser hat vor dem Düsseldorfer Landesarbeitsgericht einen aufsehenerregenden Sieg über die Hochschule Niederrhein errungen. Diese hatte der streitbaren Professorin fristlos gekündigt, unter anderem wegen einer angeblichen „Diffamierung anderer Mitarbeiter“ an der Einrichtung.

Das Gericht hat nun entschieden, dass eine fristlose Kündigung mangels der hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht zulässig sei. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ließ es nicht zu. Wie „Focus online“ berichtet, ist die zuständige Kammer wie bereits die Vorinstanz zu dem Urteil gekommen, die Vorwürfe, die vonseiten der Hochschule gegen die Professorin erhoben worden waren, würden eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigen. Zum Teil seien sie auch bereits durch Abmahnungen verbraucht.

Einige davon waren offenbar nur vorgeschoben, wie etwa der Umfang einer Nebentätigkeit der Professorin als Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin – diese seien bekannt gewesen und toleriert worden. Auch Anschuldigungen unentschuldigten Fernbleibens von Vorlesungen oder eigenmächtigen Engagements von Vertretungspersonal würden einen solchen Schritt nicht rechtfertigen.

Die vom Dienstgeber angemahnte Residenzpflicht sei vertraglich nicht verankert gewesen, und auch der Vorwurf der Diffamierung sei nicht ausreichend belegt. Insbesondere rechtfertige auch die parteipolitische Ausrichtung der Professorin die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht. Auch wenn diese möglicherweise belastet sei, ist dem Gericht zufolge nicht davon auszugehen, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich wäre.

„Tod des Rechtsstaats“ als Forschungsschwerpunkt

Dass ihr Engagement für die AfD, für die sie unter anderem zum Bundestag kandidierte, der Grund für die Konfrontation wäre, glaubt die Professorin übrigens nicht. Kaiser hatte bereits seit Ende der 2000er Jahre über mehrere Instanzen hinweg versucht, auf dem Gerichtsweg ihre Verbeamtung auf Lebenszeit zu erstreiten, die ihr zuvor die Fachhochschule Kiel verweigert hatte.

Die Fachhochschule verweigerte der Akademikerin diese mit behaupteten „fachlichen und pädagogischen Mängeln“, die einer solchen entgegenstünden. Allerdings hatte die gleiche Einrichtung, als sie die Professorenstelle mit Frau Kaiser besetzte, diese noch explizit als „fachlich und pädagogisch hervorragend geeignet“ beurteilt. Kaiser, die gegen einige der beteiligten Professoren und Richter auch Anzeigen wegen Rechtsbeugung und der Verletzung von Amtspflichten erstattet hat, wittert hinter dem Vorgehen den Versuch, den Weiterbildungsmarkt in Schleswig-Holstein vor unerwünschter Konkurrenz von außen abzuschirmen.

Nicht nur auf Facebook, sondern auch in ihrem tagtäglichen Engagement widmet sich die Akademikerin Entwicklungen, die sie in Summe zu der Überzeugung gelangen ließen, Deutschland erlebe nichts Geringeres als den „Tod des Rechtsstaats“. Unter diesem Titel betreibt sie auch eine Facebook-Seite, die auf eine zweistellige Zahl an Followern kommt.

Zu einer Eskalation zwischen der Hochschule und ihr war es gekommen, als sie nach Darstellung ihres Dienstgebers einen von ihr als unpolitisch deklarierten Forschungsvortrag zum Thema „Tod des Rechtsstaates“ drei Tage vor der Bundestagswahl nutzen wollte, um in dessen Rahmen einen politischen Forderungskatalog zu erarbeiten. Sie habe den Namen der bereits genehmigten Veranstaltung demzufolge kurzfristig geändert, Parteien eingeladen und so nach Überzeugung der Hochschule die Neutralitätspflicht der Einrichtung verletzt.

„Wir sind enttäuscht darüber, dass das Gericht heute nicht in unserem Sinne entschieden hat“, erklärte nun Hochschulpräsident Hans-Henning von Grünberg Focus online zufolge in Reaktion auf die Gerichtsentscheidung.

Unerwarteter Ausschluss aus AfD-Kreistagsfraktion

Trotz der unvorteilhaften Optik, die eine Entlassung aktiver Angehöriger der politischen Opposition aus öffentlichen Beschäftigungsverhältnissen regelmäßig mit sich bringt, gibt es durchaus auch Anhaltspunkte, die dagegen sprechen, dass das Engagement der meinungsstarken Akademikerin in der AfD der entscheidende Anlass für das nunmehr gerichtlich vereitelte Vorgehen der Hochschule war.

Im Kreistag von Plön haben, wie die „Schleswig-Holsteinische Zeitung“ (SHZ) berichtete, ihre beiden Kollegen die streitbare Professorin aus der Fraktion ausgeschlossen. Kaiser, die nun als fraktionslose Abgeordnete dem Kommunalparlament angehört, soll der Zeitung zufolge anfänglich erklärt haben, ihr „Eintritt für die Frauenrechte“ sei der Grund, warum man sie aus der Fraktion entfernen wollte. Diese Darstellung wies sie später zurück und erwirkte bei der SHZ eine entsprechende Ergänzung des Artikels. Dennoch sei der Ausschluss für sie völlig unerwartet gekommen.

Auf ihrem Facebook-Account findet sich neben aktuellen tagespolitischen Statements, fachlicher Stellungnahmen und Verweisen zu Themen wie „Gier, Filz und Korruption im Profifußball“ auch eine Reihe – insbesondere mit Blick auf die Programmatik der AfD – ungewöhnlicher Posts.

Religionen als „Steuerungsmechanismus der Anunnaki“

So empfiehlt Kaiser Bücher des Astrophysikers Harald Lesch, der seit Jahr und Tag als öffentlich-rechtlicher Gewährsmann für die These von einer „menschengemachten Erderwärmung“ gilt. Die Professorin klagt zudem über einen angeblichen „Turbo-Kapitalismus“, mahnt anlässlich des „Erdüberlastungstages“ und äußert Bedenken hinsichtlich einer „Bevölkerungsexplosion“, der es gegenzusteuern gelte und wofür man auch die Religionen mit ins Boot nehmen müsse.

Dazu halte sie „eine umfassende (wissenschaftliche) Diskussion der auf den Übersetzungen von sumerischen Tontafeln basierenden Veröffentlichungen von Michael Tellinger ‚Sklavenrasse der Götter‘ und von Zecharia Sitchin“ für dringend notwendig.

Diesen zufolge sei die Menschheit „als neue Rasse durch Genveränderungen der auf der Erde lebenden Geschöpfe von den außerirdischen Anunnaki nach ihrem Ebenbilde, aber von geringerer Intelligenz“ geschaffen worden, um Gold auf der Erde abzubauen, was diese brauchten, um die Atmosphäre ihres Heimatplanten Nibiru zu stabilisieren.

Die Religionen wären dieser These zufolge „faktisch ein Steuerungsmechanismus der Anunnaki für die Menschen“.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion