Arbeitsminister: SPD-Beschluss zu Hartz IV kein generelles Nein zu Sanktionen

"Verbindlichkeit heißt, dass es Konsequenzen hat, wenn man seine Pflichten verletzt", sagte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Der Beschluss der SPD zu Hartz IV ist keine generelle Absage an Sanktionen.
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Vielen Kurzarbeitern wird vermutlich der Gang zur Jobagentur im Jahr 2020 nicht erspart bleiben.Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Epoch Times8. Dezember 2019

Der Parteitagsbeschluss zu Hartz IV ist nach den Worten von SPD-Vize Hubertus Heil keine generelle Absage an Sanktionen. „Wir haben Mitwirkungspflichten. Die sind verbindlich. Verbindlichkeit heißt, dass es Konsequenzen hat, wenn man seine Pflichten verletzt“, sagte der Bundesarbeitsminister.

Sanktionen, die unsinnig seien, gehörten abgeschafft. „Wegfallen soll die Möglichkeit, Sanktionen auszusprechen, die die Übernahme der Miete betreffen“, so der stellvertretende SPD-Vorsitzende weiter. „Auch die verschärften Sanktionen für Jüngere sind nicht gerechtfertigt.“

Auf dem SPD-Parteitag sei ganz im Sinne der Rechtsprechung beschlossen worden, das Existenzminimum zu schützen: „Der Parteitag hat aber auch klargestellt, dass es eine Mitwirkungspflicht für Leistungsempfänger gibt.“

Heil sagte, es gehe um mehr Ermutigung und die Entbürokratisierung des Systems: „Wir setzen jetzt erst einmal das um, was das Bundesverfassungsgericht uns aufgetragen hat.“ (dts)



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