Asylbewerber terrorisiert Autohaus – Filialleiter: „Unbegreiflich, dass so ein Mann frei herumlaufen kann“

Die Vorfälle um einen gewalttätigen afrikanischen Asylbewerber in der Region Unna-Fröndenberg, NRW, beschäftigen die dortigen Einwohner und die Medien.
Epoch Times12. August 2018

Der junge afrikanischer Asylbewerber fiel schon am 31. Juli auf, weil er ein Dienstauto der Stadt Fröndenberg in Nordrhein-Westfalen schwer beschädigt hatte. Davon kursiert auch ein Video in den Sozialen Netzwerken. Darin sieht man, wie der Afrikaner einen großen Feldstein zum betreffenden Auto schleppt und ihn gegen das Fahrzeug schleudert. Das Auto ist am Ende schwer beschädigt. Der Afrikaner wurde später durch die Polizei mitgenommen, war jedoch unverzüglich wieder auf freiem Fuß, berichtet der „Rundblick Unna“.

https://www.youtube.com/watch?v=mBijVKSqeXg

Am Mittwoch, dem 1. August, ging dann der 23-jährige Mann in ein Autohaus in der Stadt Unna und zeigte sich an einem über 50.000 Euro teuren Auto interessiert, das er schließlich kaufen wollte. Jedoch konnte er keinen Personalausweis, sondern nur einen Duldungsbescheid vorweisen, woraufhin ihm der Kauf des Fahrzeugs verwehrt wurde. Neben der Duldung gab der Mann dem Verkäufer auch eine Telefonnummer vom Flüchtlingspatenkreis Unna, schildert der „Rundblick Unna“.

Der Verkäufer rief dort an und erfuhr, dass der Afrikaner in Fröndenberg als Asylbewerber gemeldet sei und er zu Gewalttätigkeit neigte, er solle deshalb ruhig und freundlich bleiben. Der Verkäufer reagierte anscheinend besonnen und so verließ der Afrikaner ohne Vorkommnisse das Autohaus.

Doch der Afrikaner kam wieder …

Tags darauf ist er allerdings wieder da und möchte wieder ein Auto kaufen. Ihm wird erneut erklärt, warum dies nicht möglich ist – der Flüchtlingspatenschaftskreis aus Unna holt ihn schließlich ab.

Freitagvormittag zunächst das gleiche „Spiel“, er kommt zum Autohaus, besteht wiederum auf dem Kauf des 50.000 Euro Fahrzeugs, das er mit Spielgeld bezahlen möchte. Auch dieses Mal wird ihm erklärt, warum dies nicht geht. Daraufhin beginnt der Afrikaner den Autohaus-Mitarbeiter zu beleidigen und mit Schimpfwörtern zu attackieren. Der Afrikaner wird aufgefordert, das Autohaus zu verlassen, verlässt es auch geht allerdings direkt zu einem Gebrauchtwagen und tritt mehrfach gegen die Stoßstange. Schadenshöhe laut Autohaus: 2.000 bis 3.000 Euro.

Die Polizei wird gerufen und nimmt den aggressiven Afrikaner mit. Er bekommt eine Anzeige und Hausverbot. Bis 20 Uhr soll er in der Zelle sitzen, heißt es von den Beamten laut dem Filialeiter Markus Grüner.

18:30 Uhr ist der wieder beim Autohaus – die Polizei wird abermals gerufen. Sie erteilt dem Afrikaner einen Platzverweis, notiert Hausfriedensbruch. Der 23-Jährige wartet an einem Baum nahe des Autohauses, bis die Beamten weggefahren sind. Der Filialleiter schilderte, dass dann der Mann – nach circa 20 Minuten – auf dem Nachbargrundstück einen schweren Sperrpfosten aus Metall herausreißt und auf vier seiner Mitarbeiter losstürmt, die gerade das Autohaus verlassen.

Afrikaner nutzt Sperrpfosten als Rammbock, um Scheibe zu zertrümmern

Die Mitarbeiter sehen den Afrikaner und flüchten durch den Seiteneingang zurück ins Gebäude. Daraufhin stößt der Asylbewerber  den Pfosten wie einen Rammbock gegen die Scheibe, die der Attacke dank Sicherheitsglas standhält. Falls die Scheibe zerbrochen wäre, wären schwere bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen bei den Mitarbeitern nicht auszuschließen. „Er hätte sie töten können“, so der Filialleiter wörtlich.

Die Polizei kommt erneut und nimmt den Afrikaner wieder mit.  „Mir war klar: Samstagmorgen um 8 Uhr ist er wieder raus“, erzählt der Autohauschef dem „Rundblick Unna“. Der Filialleiter organisiert für die nächsten Tage einen Wachdienst. Samstag steht der 23-Jährige dann tatsächlich wieder vor der Tür.

Die Polizei wird erneut gerufen und bringt ihn, da er wohl doch eine gewisse Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, in die LWL-Klinik Dortmund-Aplerbeck – allerdings nur vorübergehend, für eine längerfristige Zwangsunterbringung liegen die gesetzlichen Hürden hoch, so heißt es anscheinend seitens der Polizei. Ihr fehle offenbar in solchen Fällen die nötige Handhabe. Muss sie wirklich buchstäblich so lange warten, bis eine so schwere Straftat verübt wird, dass ein Richter Haftgründe sieht?

Nach drei Tagen – Entlassung aus der Klinik

Drei Tagen später ist der Asylbewerber aus der Klinik wieder entlassen. Grüner und seine Autohaus-Mitarbeiter bereiten sich darauf vor, dass der Afrikaner wieder auftaucht. Ein Wachdienst ist vor Ort.

Am Freitagmorgen ist er dann tatsächlich wieder da und will wieder ein Auto kaufen.

Mit 10 Polizisten, heißt es in dem Artikel im „Rundblick Unna“: „wird der ungebetene aggressive Dauerbesucher in Schach gehalten“. Dann wird er in Handschellen abgeführt. Dabei erfährt der Filialleiter, dass der junge Mann am Abend circa gegen 19 Uhr wieder auf freiem Fuß sein wird.

Damit war das Maß für den Autohauschef voll und er sah sich gezwungen, an die Öffentlichkeit zu gehen. „Ein Mensch, der mit einem schweren Poller auf die Mitarbeiter losgeht, sie körperlich bedroht, dass so jemand weiter frei herumlaufen kann – das ist für mich unbegreiflich.“ Für ihn „ist nicht nachvollziehbar, was hier möglich ist“, so der Autohauschef Grüner.

Stadt und Polizei zeigen sich hilflos – dabei gibt es Möglichkeiten

Die Stadt Unna und Fröndenbergs Bürgermeister seien über die Situation im Bilde, sagt Grüner, doch seien ihnen ähnlich die Hände gebunden wie der Polizei.

Dabei gibt es Handlungsmöglichkeiten. Bereits in der Vergangenheit habe das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass das Asylrecht unter den Einschränkungsvorbehalten anderer Verfassungsnormen steht. Daher kann das Asylrecht, wenn es in Konflikt mit anderen Verfassungsnormen stehe, ohne Weiteres beschränkt werden. Ein Einschränkungsvorbehalt ist z. B. Kriminalität. Aufgrund kriminellen Verhaltens kann ein Asylantrag abgelehnt werden bzw. ein Aufenthaltstitel entzogen werden.

Dies gilt ebenso, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist.  Auch in diesem Fall kann Artikel 16a des Grundgesetzes eingeschränkt werden. Sollte es dann Schwierigkeiten bei der Abschiebung wegen eines fehlenden Passes geben, können Befragungen im Umfeld des Asylbewerbers neue Erkenntnisse bringen.

Zudem können Fachdolmetscher, die anhand von Dialekt und Aussprache des Asylbewerbers Hinweise zur Herkunft dieses Menschen geben können, in einen Feststellungsprozess zur Herkunft des Asylbewerbers eingebunden werden.  Sie können  helfen, das Heimatland zu bestimmen, damit anschließend Kontakt zur betreffenden Botschaft aufgenommen werden kann.

Dauerhafte Einweisung durch ein Betreuungsgericht möglich

Die andere Möglichkeit ist eine dauerhafte stationäre Unterbringung des Mannes. Dies ist möglich, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, oder wenn der betreffenden Person geholfen werden muss, weil sie allein nicht mehr zurechtkommt. Dazu müsste ein Betreuungsgericht einen Antrag auf stationäre Verwahrung der Person stellen.

Auch das Stellen einer Person unter rechtliche Betreuung (früher Vormundschaft) ist möglich, wenn offensichtlich ist, dass ein Mensch nicht angemessen mit Behörden und Mitmenschen richtig umgehen kann bzw. nicht rechtlich nachvollziehbare Handlungen durchführen kann. Dadurch könnte dieser Mensch einen Betreuer zugewiesen bekommen, der die betreffende Person juristisch vertritt. Dieser Betreuer könnte daraufhin u. a., wenn das Verhalten seines Zubetreuenden eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, ebenfalls einen Antrag beim Betreuungsgericht auf dauerhafte Einweisung in eine psychiatrische Klinik einreichen. (er)



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