Asylskandal: Bremer BAMF-Stelle winkte Schleuser und Geheimdienstler durch

In Bremen wurden etliche Migranten "durchgewinkt", die als potentielles Sicherheitsrisiko betrachtet werden. Einer der Antragsteller, der mehrmals schwere Straftaten begangen und in Haft gesessen hatte, auch wegen des Versuchs der Schleuserei, erhielt in Bremen Flüchtlingsschutz.
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Bundesamt für Migration und FlüchtlingeFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times18. Mai 2018

Von der Bremer Asylaffäre haben offenbar etliche Menschen profitiert, die von deutschen Behörden als potenzielles Sicherheitsrisiko betrachtet werden. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe. Als ein Mann in Bremen Flüchtlingsschutz begehrte und dabei angab, in Syrien für den Geheimdienst gearbeitet zu haben, informierte die Außenstelle gegen die Vorschriften offenbar nicht die Sicherheitsexperten des Amts.

Ein anderer Antragsteller, der mehrmals schwere Straftaten begangen und in Haft gesessen hatte, auch wegen des Versuchs der Schleuserei, erhielt in Bremen Flüchtlingsschutz. Inzwischen haben Prüfer des BAMF festgestellt, dass seine Anerkennung vermutlich „von Anfang an rechtswidrig war“.

In weiteren Verfahren hatten die Flüchtlinge mögliche Verbindungen zur Terrororganisation IS, eine nähere Prüfung aber unterblieb. Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelt wegen mutmaßlichen Asylmissbrauchs in mindestens 1.176 Fällen, im Mittelpunkt stehen die langjährige Leiterin der BAMF-Außenstelle und ein Rechtsanwalt aus Hildesheim.

Im „Spiegel“ berichtet erstmals ein Nutznießer der Unregelmäßigkeiten in Bremen von seinen Erfahrungen: Er habe dem Rechtsanwalt 1.000 Euro in bar bezahlt und wenige Monate später Flüchtlingsschutz in Bremen erhalten.

Die Schilderungen des Manns decken sich teils mit einer E-Mail, die ein Bremer Beamter im Sommer 2017 an die Nürnberger BAMF-Zentrale schickte. Der Anwalt kassiere vorab 700 Euro pro Flüchtling und organisiere Bustouren nach Bremen, hieß es darin.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) kritisiert die Aufklärung durch den Bund: „Da weiß die eine Hand nicht, was die andere tut.“

In einem Beschlussvorschlag für die Innenministerkonferenz Anfang Juni fordern die Länder vom Bund, dass alle „in Verbindung mit dem Korruptionsskandal stehenden Asylentscheidungen“ überprüft und fehlende „erkennungsdienstliche Behandlungen unverzüglich“ nachgeholt werden müssten. (dts)



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