Auch private Gewerbebetriebe dürfen Sperrmüll sammeln

Die Entscheidung sei "ein gutes Signal für den Bürger, der sich künftig auf dem Markt wieder den Anbieter aussuchen kann, der ihm die beste Leistung zum besten Preis anbietet", so der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft.
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Ein Richterhammer.Foto: Uli Deck/Archiv/dpa
Epoch Times23. Februar 2018

Auch private Gewerbebetriebe dürfen Sperrmüll sammeln. Den kommunalen Entsorgungsbetrieben bleibt nur der Abfall aus privaten Haushalten vorbehalten, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Freitag verkündeten Urteil entschied. Im Ausgangsfall hatte der Ennepe-Ruhr-Kreis in Nordrhein-Westfalen einem Unternehmen der Abfallwirtschaft das Sammeln von Sperrmüll verboten. (Az. BVerwG 7 C 9.16)

Nun muss die Vorinstanz dem Urteil zufolge noch prüfen, ob Sperrmüllsammlungen durch Private „die Funktionsfähigkeit der Abfallentsorgung des Kreises gefährdet“.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) begrüßte die Entscheidung. Sie sei „ein gutes Signal für den Bürger, der sich künftig auf dem Markt wieder den Anbieter aussuchen kann, der ihm die beste Leistung zum besten Preis anbietet“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth. (afp)



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