Aus Angst vor Datenschutz-Klagen – Kita schwärzt Erinnerungsfotos von Vorschulkindern

Eine Kita in NRW schwärzte im Jahrbuch der Kinder die Gesichter der anderen - wegen der Datenschutzgrundverordnung. Die Eltern sind entsetzt.
Titelbild
Kinder beim Spielen.Foto: iStock
Epoch Times2. August 2018

Wie groß die Verunsicherung in der Gesellschaft ist, wenn es um die Einhaltung des Datenschutzes nach der Einführung der EU-Datenschutzverordnung geht, zeigt der Fall der katholischen Kita St. Katharina in Dormagen (Nordrhein-Westfalen). Die „Rheinische Post „ berichtete.

Den Vorschulkindern wurden zum Abschied Erinnerungsmappen mit Gruppenfotos, Aufnahmen von Ausflügen, gemeinsamen Aktionen usw. übergeben – was in vielen Kitas gang und gäbe ist. Doch in diesen Erinnerungsmappen waren alle Gesichter – außer das Gesicht des betreffenden Kindes – mit schwarzen Balken oder blauer Farbe unkenntlich gemacht, so auch die Gesichter der Erzieherinnen.

„Das hat leider null Erinnerungswert“, äußerte folglich Alexandra Bochem eine der betroffenen Mütter gegenüber der „Rheinischen Post“. Gerade die Fotos, wo die eigenen Kinder mit Freunden und Spielkameraden zu sehen seien und die Schnappschüsse von Feiern und Geburtstagen mit den anderen Kindern, würden den Wert der Erinnerungsmappe ausmachen, so Bochem. Nun sei ihr Sohn nur noch neben maskenartigen Geschöpfen zu sehen.

Mit ihrem Unmut ist sie nicht alleine. Vielen Eltern, die sich an die Kita-Leitung gewandt haben, geht es ähnlich. Die Rückmeldungen der Eltern erreichten auch Pfarrer Peter Stelten von der Kirchgemeinde St. Michael Dormagen-Süd, der die Kita St. Katharina so wie noch drei weitere Kitas angehören.

Die Angst der Kindergärtnerinnen

Grund sei die neue Datenschutzgrundverordnung, zitiert die „NGZ“ den Pfarrer der Gemeinde St. Michael Dormagen-Süd, zu der die Kita gehört. Man habe „den sicheren Weg“ gewählt, um Klagen vorzubeugen.

„Es ist juristisch ein hochsensibles Thema“, sagte die Leiterin der katholischen Kita dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Ich habe nur die Weisung des Trägers befolgt.“

Generalvollmacht? Einwilligung der Eltern für Jahrbuch?

Nicht nur die Eltern sind irritiert über die absurd aussehenden Erinnerungsalben der Sechsjährigen. „Das Vorgehen der Kindertagesstätte in Dormagen ist merkwürdig“, sagt der Vorsitzende der Konferenz der Diözesan-Datenschutzbeauftragten, Andreas Mündelein. Es wäre eigentlich einfach gewesen, den Wirbel zu umgehen: „Die Einrichtung hätte sich vorab von den Eltern eine Einwilligungsbescheinigung geben lassen können, um die Bilder für das Jahrbuch zu nutzen.“ Er empfahl verunsicherten Einrichtungen wie dem Dormagener Kindergarten bei allen Zweifeln, auf Datenschutzexperten zuzugehen.

Solche Einwilligungen lassen Kindergärten normalerweise im Vorfeld unterzeichnen. Eltern willigen damit beim Abschluss des Vertrags schriftlich ein, dass ihr Kind fotografiert werden darf. Bei der Dormagener Kita war das anders: Dort sei die Einwilligung „eher eine Art Generalvollmacht, die dem erhöhten Schutzniveau des Datenschutzrechts nicht gerecht wird“, sagt Stephanie Melzow vom Katholischen Datenschutzzentrum (KdöR) dem „Stadt-Anzeiger“.

Und genau diese EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Problem: Erinnerungsbücher seien zwar nach wie vor möglich, erklärt die NRW-Landesdatenschutzbeauftragte Helga Block der Deutschen Presse-Agentur. „Sie bedürfen jedoch vor Veröffentlichung grundsätzlich einer Einwilligung der Eltern.“

Und wenn auf einem Foto mehrere Kinder abgebildet seien, so müssten eben auch alle einwilligen. „Werden Gesichter in Erinnerungsbüchern geschwärzt, erfolgt dies nicht aufgrund eines Verbots der Datenschutz-Grundverordnung, sondern aufgrund der fehlenden Einwilligungen der Erziehungsberechtigten“, betont Block. Deshalb sei es wichtig, das Gespräch mit Eltern zu suchen. „Nur wenn die Betroffenen hinreichend konkret informiert sind, können sie wirksam in die Veröffentlichung einwilligen.“

Aufgrund der EU-Verordnung wählte Pfarrei den „sichereren Weg“

Gegenüber der „Rheinischen Post“ äußerte Pfarrer Stelten: „Es ist sehr schade, dass das zu Unruhe geführt hat“. Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung habe die Pfarrei den „sichereren Weg“ gewählt, um Klagen vorzubeugen.

„Leider werden einige Vorschriften immer strikter“, beklagte der Pfarrer. Dass es als Erinnerung „nicht optimal“ sei, wenn nur das eigene Kind, aber nicht Freunde oder Erzieher auf den Fotos zu sehen seien, sieht Stelten durchaus ebenso.

Der Pfarrer wolle nun prüfen, ob durch eine Einverständniserklärung der Eltern nicht doch weiter Gruppenfotos und Szenen aus dem Kita-Alltag aufgenommen werden können. Das würden viele Eltern befürworten, auch wenn es für die neuen Schulkinder jetzt zu spät sei, so der Pfarrer. „Das kann man bestimmt organisieren, die meisten Eltern wären bereit, das zu unterschreiben“, sagte Alexandra Bochem zur RP. (er/dpa)



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