Aus Bayern nach Griechenland gebrachter Asylbewerber nach Gerichtsentscheid zurück

Abgewiesen, zurückgeschickt, zurückgeholt: Ein Mann aus Afghanistan musste nach Deutschland zurückgeholt werden. Die Bundespolizei hatte dem Mann damals die Einreise verweigert, weil er bereits in Griechenland Asyl beantragt hatte. Wie es nun weiter geht, entscheide das BAMF.
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BundespolizeiFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times25. September 2019

Ein von der Bundespolizei in Bayern abgewiesener und nach Griechenland zurückgeschickter Asylbewerber aus Afghanistan ist auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses wieder nach Deutschland zurückgeholt worden.

Der Mann sei am Dienstag mit dem Flugzeug nach München gekommen, dort von der Bundespolizei in Empfang genommen und in eine Münchner Erstaufnahmeeinrichtung gebracht worden, sagte ein Sprecher der Bundespolizei am Mittwoch in München.

Was mit dem Mann nun passiere und wie es mit seinem Asylbegehren weiter gehe, sei nun die Sache des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Rückkehr veranlasst hatte das Verwaltungsgericht München. Dieses hatte im August entschieden, dass der Mann wegen einer in Griechenland drohenden Abschiebung umgehend nach Deutschland geholt werden muss.

Die Bundespolizei hatte dem Mann die Einreise verweigert, weil er bereits in Griechenland Asyl beantragt hatte. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl handelte es sich bei dem Verwaltungsverfahren um die erste Entscheidung zum vor gut einem Jahr geschlossenen deutsch-griechischen Verwaltungsabkommen. (afp)



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