Auskunftspflicht zum Impfstatus für Kitas und Heime geplant

Nur geimpft zur Arbeit? Stundenlang verhandelten Union und SPD. Eine generelle Impfauskunftspflicht soll es nicht geben. Doch Kita-, Schul- und Heimbeschäftigte müssen die Karten auf den Tisch legen.
Epoch Times3. September 2021

Arbeitgeber sollen von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig voraussichtlich Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können. Auf eine entsprechende Gesetzesänderung einigte sich die große Koalition, wie der Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus Kreisen der SPD bestätigt wurde.

„Der Arbeitgeber kann (…) vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID19) verlangen“, heißt es im entsprechenden Entwurf eines Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Gerade in Kita, Schule und Heim könne es „im Interesse des Infektionsschutzes“ nötig sein, Beschäftigte hinsichtlich ihres Corona-Impf- und Serostatus, der über Antikörper Aufschluss gibt, „unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen“.

Die Möglichkeit soll nur während der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten, die der Bundestag vergangene Woche für weitere drei Monate verlängert hatte. Damit scheint der diskutierte weitergehende Plan vom Tisch, dass Arbeitgeber generell den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen. Dass es keinen allgemeinen Auskunftsanspruch für alle Unternehmen geben soll, hatte zuvor „Business Insider“ berichtet.

Begründet wird das Vorhaben in dem Antrag damit, dass in den betroffenen Einrichtungen „besonders vulnerable Personengruppen betreut werden oder untergebracht sind beziehungsweise aufgrund der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind“. Arbeitgeber könnten durch die Informationen die Arbeitsorganisation so ausgestalten, „dass ein sachgerechter Einsatz des Personals möglich ist und gegebenenfalls entsprechende Hygienemaßnahmen treffen“. Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. „Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt“, stellt der Entwurf klar.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte am Montag in einer ARD-Talkshow die Debatte über die Offenlegungspflicht des Corona-Impfstatus für Beschäftigte befeuert. Er tendiere dazu, dass Arbeitgeber zumindest für die nächsten Monate danach fragen dürften, hatte Spahn gesagt. Einer Impfpflicht auch für bestimmte Berufsgruppen wie den Pflegeberufen hatte Spahn erneut eine Absage erteilt.

Der Arbeitgeberverband BDA hatte den Bundestag aufgerufen, die Basis für eine Impfauskunftspflicht im Betrieb zu schaffen. Die Gewerkschaften hatten sich gegen eine entsprechende Auskunftspflichten gestemmt. Die Neuregelung soll am Dienstag im Bundestag beschlossen werden. (dpa)



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