Ausländerbehörde: Keine Ausweisung des Journalisten Yigit

Während einer Erdogan-Pressekonferenz protestierte der Journalist Yigit, nun wurde ihm die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert. Er muss ausreisen – doch ihm droht keine Abschiebung, erklärt die Ausländerbehörde Hamburg. Yigit selbst spricht von einer „Falle“.
Titelbild
Ertugrul Adil Yigit Ende September bei der gemeinsamen Pressekonferenz von Merkel und Erdogan in Berlin.Foto: Michael Kappeler/dpa
Epoch Times29. Oktober 2018

Die Zentrale Ausländerbehörde in Hamburg hat der Aussage des türkischen Journalisten und Regierungskritikers Ertugrul Adil Yigit widersprochen, ihm drohe eine Ausweisung oder Abschiebung.

Behördensprecher Florian Käckenmester sagte am Montag der Deutschen Presse-Agentur: „Er muss formell einmal kurz ausreisepflichtig werden, deswegen steht auch die Abschiebungsandrohung in dem Bescheid. Sie wird aber in diesem Fall nicht durchgesetzt werden, weil ihm die Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis zugesichert wurde.“ Yigit selbst dagegen spricht von einer „Falle“.

Die dpa hatte am Sonntag auf der Basis von Äußerungen Yigits und später auf Grundlage des Bescheids berichtet, dass Deutschland den 60-Jährigen zu Ende Januar ausweise. Am Freitag habe er das Schreiben bekommen, sagte Yigit der dpa am Sonntag. Bei der Auswertung des behördlichen Dokuments durch die dpa blieb indes unberücksichtigt, dass eine Abschiebung zwar angedroht, aber nicht durchgesetzt werden solle. Dies hatte die Behörde in einem späteren Absatz ihres Bescheides auch klargestellt.

Yigit habe bislang eine befristete Aufenthaltserlaubnis gehabt, die man nicht habe verlängern können, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien, sagte Käckenmester.

Darüber hat er jetzt einen Ablehnungsbescheid erhalten. Gleichzeitig wurde ihm in diesem Bescheid aber zugesichert, dass er – sobald die Bestandskraft dieser Ablehnung eintritt – dafür eine andere Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten wird.“

Der dpa sagte Yigit am Montag, er wolle die neue Aufenthaltserlaubnis nicht in Anspruch nehmen, weil sie für ihn Nachteile im Vergleich zur alten Aufenthaltsgenehmigung bringe.

„Damit werden mir meine Rechte genommen.“ Er müsse sich zum Beispiel mit der neuen Aufenthaltserlaubnis in kürzeren Abständen um eine Erneuerung der Erlaubnis bewerben. „Das ist eine Falle. Sie wollen mich loswerden“, sagte er.

Yigit hatte am Wochenende über den Bescheid berichtet. Er führte die Entscheidung auf seinen Protest während einer Pressekonferenz des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan mit Kanzlerin Angela Merkel im Berliner Kanzleramt Ende September zurück.

„Wir sind verwundert“, sagte der Sprecher der Ausländerbehörde. „Das ganze Verfahren ist mit ihm und seinem Rechtsanwalt vorher abgesprochen gewesen. Es steht auch in absolut keinem Zusammenhang mit seinen möglicherweise politischen Aktivitäten.“ (dpa)



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