Ausnahme am Muttertag: Polizei erlaubt Einreise für Besuch

Nach Deutschland darf seit Wochen nur einreisen, wer einen wichtigen Grund vorweisen kann. Eine Ausnahme macht die Polizei jetzt, damit auch Kinder, die jenseits der Grenze wohnen, am Muttertag vorbeischauen können.
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Polizisten stehen an der Bundesstraße 512 in der Nähe von Neuhaus am Inn an einer Kontrollstelle an der Grenze zu Österreich.Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa
Epoch Times10. Mai 2020

Um Besuche am Muttertag zu ermöglichen, lockerte das Innenministerium die wegen der Corona-Pandemie verhängten strengen Regeln an den Grenzen für einen Tag. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stimmt einer entsprechenden Entscheidung der Bundespolizei zu.

Der Besuch der eigenen, in Deutschland lebenden Mutter, werde an diesem Sonntag als „triftiger Einreisegrund anerkannt“, teilte die Bundespolizei mit. Allerdings müssten die bei der Einreisekontrolle dazu gemachten Angaben „glaubhaft und überprüfbar“ sein. Die an der Grenze eingesetzten Beamten seien informiert und „werden als Geschenk für die entsprechenden Mütter Mund-Nasen-Schutzmasken vor Ort ausgeben“, erklärte ein Sprecher.

Seit Wochen darf nur nach Deutschland einreisen, wer einen wichtigen Grund vorweisen kann. Das sind beispielsweise Lastwagenfahrer, Angehörige medizinischer Berufe oder Berufspendler aus der Grenzregion. Außerdem gibt es an den Grenzen zu Dänemark, Frankreich, Luxemburg, der Schweiz und Österreich stationäre Grenzkontrollen.

Politiker fordern seit Tagen ein Ende der Kontrollen

Seehofer hatte die Kontrollen Mitte März angeordnet, um die Ausbreitung der Lungenkrankheit Covid-19 in Deutschland zu verlangsamen. An anderen Grenzabschnitten – etwa an der Grenze zu Belgien und den Niederlanden – wurden die Kontrollen im 30-Kilometer-Raum entlang der Grenze verstärkt.

Einige Politiker in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und in Luxemburg fordern seit Tagen ein Ende der Kontrollen, die nach jetzigem Stand bis zum kommenden Freitag andauern sollen. Seit Mitte März wurden über 100.000 Einreiseverweigerungen ausgesprochen. Seehofer sieht die Grenzkontrollen als einen Grund für die seither erreichten Erfolge bei der Eindämmung der Pandemie.

Die Bundespolizei teilte auf Nachfrage mit, Voraussetzung für die Ausnahmegenehmigung zum Muttertag sei, dass die Rückreise noch am selben Tag erfolge. Ebenfalls gestattet sei an diesem Sonntag der Besuch einer im Ausland lebenden Mutter ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die am Muttertag ihre in Deutschland lebenden Kinder besuchen wolle.

Für Menschen, die mit einer Ausnahmegenehmigung einreisen – also etwa auch für Berufspendler – gilt die Pflicht, sich nach der Einreise für zwei Wochen in Quarantäne zu begeben, nicht. Diese Quarantäne-Regel gilt auch für Reisende, die an den Grenzabschnitten, wo keine stationären Kontrollen stattfinden, über die Grenze kommen. (dpa)



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