„Ausreiseverfügung“: Berliner Schriftstellerin soll wegen Corona-Krise Mecklenburg-Vorpommern verlassen

Im Jahr 1988 hatte Monika Maron die damalige DDR freiwillig verlassen. Nun erhielt die Berliner Schriftstellerin eine „Ausreiseverfügung“, die ihr den Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern untersagt. Dabei ist ihr kleines Ferienhaus dort auch ein Arbeitsort.
Titelbild
Ein Schriftsteller am Meer.Foto: iStock
Von 10. April 2020

Möglicherweise ist Monika Maron schon bald dazu verurteilt, unfreiwillig auf den Spuren des Claas Relotius zu wandeln. Die Schriftstellerin sollte für das Magazin „Cicero“ eine Geschichte über jenen Ort im Amt Löcknitz-Penkun (Landkreis Vorpommern-Greifswald) in Zeiten der Corona-Krise schreiben. Das Ordnungsamt der Gemeinde will ihr nun einen Strich durch die Rechnung machen: Einer „Ausreiseverfügung“ vom Mittwoch (8.4.) zufolge solle sie bis zum gestrigen Donnerstag um 8 Uhr das Land Mecklenburg-Vorpommern verlassen haben.

Zweitwohnsitz-Besitzer dürfen in Corona-Zeiten nicht nach Mecklenburg-Vorpommern

Maron müsste sich, würde die Verfügung rechtskräftig, wie einst der preisgekrönte Ex-„Spiegel“-Journalist ihre „Vor-Ort-Reportage“ selbst zusammenreimen. Was aber noch schwerer wöge: Sie könnte ihr schon zu DDR-Zeiten erworbenes Landhaus in einer dünn besiedelten Ecke 15 Kilometer vor der polnischen Grenze nicht mehr nutzen, in dem sie, wie sie der „Bild“-Zeitung verriet, alle ihre Bücher geschrieben habe.

„Ich bin hier seit 40 Jahren“, vertraut Maron dem Blatt an. Und da sie sogar über eine schriftliche Erklärung des „Cicero“ verfüge, wonach sie sich zu Zwecken der Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern aufhalte, greife die Verordnung des Landes in ihrem Fall gar nicht, die Besitzern von Zweitwohnsitzen für die Fortdauer der Corona-Krise untersage, sich dort aufzuhalten.

Im Übrigen sprächen auch die Realitäten vor Ort für eine teleologische Einschränkung der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung, auf den sich die Verfügung stützt. Für die Risikogruppen-Angehörige Maron, die 78 Jahre alt ist und eine Lungenvorerkrankung aufweist, sei das fast menschenleere Dorf, in dem sich ihr Landhaus befindet, der ideale Platz zur sozialen Distanzierung.

„Ausreiseverfügung“ erinnert Maron terminologisch an Wolf Biermann

Sie habe volles Verständnis für die Maßnahmen und Einschränkungen auf den Ostseeinseln und in den Touristengebieten, verriet sie der „Bild“: „Aber hier? Die Gegend gilt nach EU-Standard als unbesiedelt.“

Bereits am 20. März habe die Schriftstellerin, die durch Werke wie „Flugasche“ oder „Pawels Briefe“ bekannt wurde, zu später Stunde Besuch vom Ordnungsamt bekommen. Am Mittwoch kam dann die „Ausreiseverfügung“ – die sie nach eigenen Angaben bereits begrifflich an die Ausweisung des Lyrikers Wolf Biermann aus der DDR erinnere. Nicht einmal 24 Stunden sollten ihr verbleiben, um ihr Domizil zu verlassen.

Dass die Behörde am Donnerstagnachmittag Marons Widerspruch erhalten und an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet hat, sichert der Autorin zumindest einen Verbleib an ihrem Jahr für Jahr mehrmonatigen Aufenthaltsort über Ostern.

Aufenthalte zu touristischen Zwecken untersagt, zu Arbeitszwecken aber erlaubt

Wie RTL berichtet, hat Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier, dem der Fall bekannt sei, Verständnis für die Ordnungsbehörden geäußert. Diese hätten richtig gehandelt, mitunter sei aber „Sensibilität nötig“. Man werde jetzt den Fall prüfen und eine Entscheidung treffen.

Der Corona-Bekämpfungsverordnung zufolge dürfen Auswärtige nicht zu touristischen Zwecken nach Mecklenburg-Vorpommern reisen. Allerdings gilt dieses Verbot nicht für Menschen, die in dem Bundesland arbeiten.

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