Außenministerium warnt vor Abschiebung nach Syrien

"In keinem Teil Syriens besteht ein umfassender, langfristiger und verlässlicher Schutz für verfolgte Personen", heißt es im neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Syrien. Im Dezember läuft der derzeitige Abschiebestopp nach Syrien aus.
Titelbild
Syrer kaufen am 17. November 2018 auf einem lokalen Markt in der nordsyrischen Rebellenstadt Idlib Süßigkeiten und Gebäck.Foto: MUHAMMAD HAJ KADOUR/AFP/Getty Images
Epoch Times19. November 2018

Laut einem neuen Lagebericht des Auswärtigen Amts müssen Rückkehrer nach Syrien mit Repressalien rechnen. Abgeschobenen Flüchtlingen drohe Gewalt, heißt es in dem Bericht, über den die „Süddeutsche Zeitung“, der NDR und der WDR berichten.

„In keinem Teil Syriens besteht ein umfassender, langfristiger und verlässlicher Schutz für verfolgte Personen“, heißt es in dem Bericht, der auf den 13. November 2018 datiert ist.

Rückkehrer gelten oft als Feiglinge – oder auch Verräter

Männliche Rückkehrer im wehrpflichtigen Alter (18 bis 42 Jahre) würden nach ihrer Rückkehr in der Regel zum Militär eingezogen, vorher jedoch oft noch für mehrere Monate wegen Desertion inhaftiert. Auch wenn einzelne Rückkehrer in jüngerer Zeit wieder Fuß fassen konnten in ihrer syrischen Heimat, bleibe das Risiko hoch.

„Innerhalb der besonders regimenahen Sicherheitsbehörden, aber auch in Teilen der vom Konflikt und der extremen Polarisierung geprägten Bevölkerung gelten Rückkehrer als Feiglinge und Fahnenflüchtige, schlimmstenfalls sogar als Verräter beziehungsweise Anhänger von Terroristen.“

Nicht nur Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte in der vergangenen Woche gefordert, zumindest schwere Straftäter und sogenannte Gefährder nach Syrien abzuschieben, „sobald es die Lage erlaubt“.

Auch der Sprecher der SPD-Innenminister, Niedersachsens Boris Pistorius hatte sich am Montag grundsätzlich offen für Abschiebungen nach Syrien erklärt. Die Möglichkeit „muss auch im Falle Syriens geprüft werden, regelmäßig und auf Grundlage der Lageberichte des Auswärtigen Amtes“.

Am kommenden Mittwoch kommen die Landesinnenminister zu ihrer Konferenz in Magdeburg zusammen. Im Dezember läuft der derzeitige Abschiebestopp nach Syrien aus.

Es gibt einen offiziellen Rückkehrplan

Das syrische Regime hat in den vergangenen Monaten zwar eine neue politische Haltung gegenüber geflohenen Landsleuten verkündet. Während noch im vergangenen September Regimevertreter wie der damalige Generalmajor der Armee, Issam Zaher al-Deen, gewarnt hatten, Flüchtlinge sollten nicht zurückkommen, weil man ihnen nicht „verzeihen“ werde, verfolgt Damaskus seit Juli 2018 offiziell einen „Rückkehrplan“ unter russischer Schirmherrschaft.

Es gibt jetzt einen Minister mit Zuständigkeit für Flüchtlingsrückkehr. Eine „Rückkehrkommission“ wurde ernannt, die bislang jedoch noch nicht zusammengekommen ist. Allerdings würden Rückkehrer einer „politisch motivierten“ sogenannten „Sicherheitsüberprüfung“ unterzogen, so heißt es in dem 28 Seiten starken Lagebericht des Auswärtigen Amtes.

Dabei könne schon die Herkunft aus einer als oppositionsnah geltenden Ortschaft zu Gewalt oder anderer staatlicher Repression führen. „Es sind Fälle bekannt, in denen Rückkehrer nach Syrien befragt, zeitweilig inhaftiert wurden oder dauerhaft „verschwunden“ sind.“ Insbesondere sei kein Verlass auf Zusagen, die das Regime gebe. (dts)



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