Autofahrer bekommen hohes Bußgeld trotz Rücknahme von Neuregelung meist nicht zurück

Die rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheide werden vollstreckt, vereinbarten Vertreter des Verkehrsministeriums und der Länder. Es geht um einen zweistelligen Millionenbeitrag.
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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte die Länder dazu aufgefordert, wegen eines Formfehlers in der Bußgeld-Novelle wieder den alten Katalog anzuwenden, der bis Ende April gegolten hatte.Foto: iStock
Epoch Times2. August 2020

Wer wegen des inzwischen zurückgezogen Bußgeldkatalogs ein hohes Bußgeld bezahlt hat, bekommt einem Pressebericht zufolge zumeist kein Geld zurückerstattet. Das wurde nach Informationen der „Welt am Sonntag“ von Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und den Ländern in einer Telefonschaltkonferenz am 13. Juli vereinbart.

Die rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheide werden also vollstreckt. Bundesweit soll es um einen zweistelligen Millionenbetrag gehen.

Dem Bericht zufolge hat etwa das Saarland nach dem neuen Katalog 3900 Bußgeldbescheide erlassen und 5600 Mal Verwarnungsgeld erhoben. Insgesamt ergebe sich alleine in dem Bundesland eine Summe von rund 500.000 Euro.

Hessen meldet demnach 9160 Bußgeldrechnungen. In Sachsen-Anhalt sind es 2500 Bußgeldbescheide, 19.700 Mal wurde hier Verwarnungsgeld erhoben. In Thüringen gab es 34.280 Bußgeldbescheide und 43.758 Verwarnungsgeldbescheide.

Nur ein Gnadenerlass wäre denkbar

Ist ein Bescheid rechtskräftig, gibt es keinen Anspruch auf Überprüfung und Rückzahlung – es sei denn per Gnadenerlass, wie es in dem Bericht weiter hieß. Als einziges Land erstattet Brandenburg zu viel gezahlte Gelder für Tempoverstöße, wie Innenminister Michael Stübgen (CDU) angeordnet habe. Dort wurden mehr als 40.000 Bußgeldbescheide verschickt.

„Im Ergebnis sind oft überhöhte Geldbußen ausgesprochen worden“, sagte ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand der „WamS“. Der ADAC fordere „gleiche Rechtsfolgen für Verkehrsverstöße“ in den Ländern. „Das ist eine Frage der Gleichbehandlung.“ Die bestehe nicht, „wenn jedes Land anders mit dem Nichtigkeitsproblem umgeht“.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte die Länder dazu aufgefordert, wegen eines Formfehlers in der Bußgeld-Novelle wieder den alten Katalog anzuwenden, der bis Ende April gegolten hatte. Scheuer will die Korrektur des Fehlers mit einer Entschärfung der Strafen für Tempoverstöße verbinden. (afp)



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