Autozulieferer Bosch muss im Dieselskandal keinen Schadenersatz an VW-Aktionäre zahlen
Bosch habe keine Beihilfe zu einer unterbliebenen oder unrichtigen Information des Kapitalmarkts geleistet, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Geklagt hatten Aktionäre, die vor dem Bekanntwerden des Dieselskandals VW-Aktien gekauft hatten und diese später nur mit Verlust weiterverkaufen konnten. (Az. II ZR 152/20)
Bosch hatte VW die Grundversion der Software geliefert, die zur Manipulation der Dieselfahrzeuge verwendet wurde. VW gab die Manipulationen am 3. September 2015 gegenüber US-Behörden erstmals zu, den Kapitalmarkt informierte das Unternehmen jedoch erst einige Tage später.
Der Vorsitzende Richter Ingo Drescher betonte bei der Urteilsverkündung am BGH, dass die Entscheidung keine Wertung über ein mögliches Fehlverhalten von VW gegenüber seinen Aktionären bedeute.
Wegen der möglicherweise zu späten Information an die Märkte läuft derzeit am Oberlandesgericht Braunschweig ein Kapitalanleger-Musterverfahren gegen den Autobauer, das die Klagen hunderter Anleger bündelt.
Bosch hatte 2019 im Zusammenhang mit dem Dieselskandal wegen fahrlässiger Vernachlässigung der Aufsichtspflicht ein Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro gezahlt. (afp)
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