Strobl will schärfere Regeln: „Nach einer schlimmen Straftat darf ein Flüchtling nicht mit Familiennachzug belohnt werden“

Baden-Württembergs Innenminister Strobl will im Bundesrat den Gesetzentwurf zum Familiennachzug von Flüchtlingen verschärfen. Die Länderkammer befasst sich am Freitag mit dem Text von Bundesinnenministe Seehofer.
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Deutschland, das gelobte Land für Flüchtlinge und Migranten.Foto: ATTILA KISBENEDEK/AFP/Getty Images
Epoch Times8. Juni 2018

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) will im Bundesrat den Gesetzentwurf zum Familiennachzug von Flüchtlingen verschärfen.

Als Ausschlussgrund für einen Nachzug von Familienangehörigen solle bereits eine Verurteilung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen gelten, sagte Strobl den „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Stuttgarter Zeitung“ (Freitagsausgaben).

Bislang sieht der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) als Ausschlussgrund eine einjährige Gefängnisstrafe vor.

„Nach einer schlimmen, erheblichen Straftat darf ein Flüchtling nicht noch mit dem Recht auf Familiennachzug belohnt werden“, sagte Strobl. Der Ausschlussgrund im bisherigen Gesetzentwurf sei „deutlich zu hoch angesetzt“. „Die Latte muss gesenkt werden.“

Der Bundestag hatte sich am Donnerstag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf für den Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus befasst. Am Freitag debattiert der Bundesrat die Regierungspläne.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab August wieder monatlich bis zu 1000 Mitglieder der sogenannten Kernfamilie von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz nach Deutschland kommen können. Einen Rechtsanspruch darauf soll es jedoch nicht mehr geben. Ausgenommen sind zudem Angehörige von schweren Straftätern sowie sogenannte Gefährder. (afp)



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