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Gegenwärtig 452 Euro

BAföG-Erhöhung kommt

Für ihre BAföG-Reform, die aktuell im Bundestag beraten wird, musste die Ampel viel Kritik einstecken, weil keine Erhöhung der Bafög-Sätze vorgesehen war. Nun soll es doch mehr Geld geben.

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Studenten und Studentinnen verfolgen eine Vorlesung.

Foto: Swen Pförtner/dpa

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BAföG-Empfänger können sich nun doch auf mehr Geld freuen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine sogenannte Formulierungshilfe für die Fraktionen im Bundestag mit Änderungen an der von der Ampelkoalition geplanten aktuellen BAföG-Reform.
Nach Information der dpa ist entgegen ursprünglicher Pläne nun auch eine Erhöhung der BAföG-Sätze geplant.
Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Oliver Kaczmarek, sagte der dpa am Mittwoch: „Die von der SPD-Fraktion forcierte Einigung in der Koalition ist ein wichtiges Signal an alle, die sich auf das BAföG verlassen können müssen: Sie bleiben mit gestiegenen Kosten nicht allein. Die Nullrunde ist abgewendet.“

Wohnkostenpauschale von 360 Euro

Das BAföG war zuletzt zum Wintersemester 2022/23 um 5,75 Prozent erhöht worden. Der Grundbedarfssatz für Studenten liegt seitdem bei 452 Euro plus einer Wohnkostenpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, in Höhe von 360 Euro.
Die Ampel hatte die aktuelle BAföG-Reform Anfang März im Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Im Kern sieht sie eine sogenannte Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfänger aus ärmeren Familien vor, etwa zur Anschaffung eines Laptops, für Lehrbücher oder zur Finanzierung des Umzugs zum Studienort.

Freibeträge sollen erhöht werden

Zudem sollen die Freibeträge beim eigenen Einkommen und dem Elterneinkommen, die bei der BAföG-Anrechnung gelten, erhöht werden, um den Kreis der BAföG-Empfänger zu vergrößern.
Sozialverbände, Gewerkschaften und das Deutsche Studierendenwerk hatten mit Blick auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten immer wieder gefordert, zusätzlich auch die BAföG-Sätze anzuheben. Schließlich sei auch das Bürgergeld erhöht worden, hieß es unter anderem zur Begründung. (dpa)

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