Bald dürfen Flüchtlinge mit eingeschränkten Schutz wieder Familien nachholen

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus dürfen bald wieder Angehörige nach Deutschland holen, allerdings nur in begrenzten Ausmaß. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass ab August monatliche tausend Familienmitglieder nachkommen dürfen.
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Flüchtlinge in Libyen.Foto: MAHMUD TURKIA/AFP/Getty Images
Epoch Times9. Mai 2018

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus dürfen bald wieder Angehörige nach Deutschland holen, allerdings nur in begrenzten Ausmaß.

Ein am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf sieht vor, dass ab August monatlich tausend Familienmitglieder nachkommen dürfen. Kritik rief hervor, dass auch geläuterte Gefährder ihre Familien nach Deutschland holen dürfen.

Bis Jahresende gilt eine Sonderregelung, um mögliche Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung auszugleichen, wie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte. Demnach liegt die Obergrenze vom 1. August bis zum 31. Dezember bei insgesamt 5000 Visa, nicht ausgeschöpfte Kontingente können also auf Folgemonate übertragen werden. Ab dem 1. Januar gelte dann aber strikt die Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat, hob der Minister hervor.

Union und SPD hatten den Familiennachzug für Flüchtlinge mit dem eingeschränkten subsidiären Schutz 2016 ausgesetzt. Diesen Status haben viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Die nun beschlossene Neuregelung war eines der großen Streitthemen bei den Koalitionsverhandlungen.

Der Gesetzentwurf Seehofers legt die Kriterien fest, die für einen Familiennachzug erfüllt sein müssten: Die Ehe muss etwa vor der Flucht geschlossen worden sein, die Betroffenen dürfen keine Straftaten begangen haben und die Ausreise des in Deutschland lebenden Flüchtlings darf nicht bevorstehen.

Derweil wurde bekannt, dass drei Monate vor der Wiederaufnahme des Familiennachzugs bereits 26.000 Angehörige Terminanfragen an Deutschlands Auslandsvertretungen gerichtet haben, um ihre entsprechenden Visaanträge einzureichen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage hervor, über die zuerst die „Rheinische Post“ berichtete.

Ausgeschlossen von der Regelung sind sogenannte Gefährder. Seehofer bestätigte jedoch, dass ein geläuterter Gefährder Familienangehörige nachholen kann. Er halte dies für „absolut verantwortlich“, sagte der Innenminister.

Mehrere Unionspolitiker kritisierten die Regelung. „Es ist nicht im Interesse Deutschlands, dass die islamistische Kundschaft von Polizei und Staatsschutz auch noch durch Familiennachzug belohnt wird“, sagte etwa der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Mike Mohring.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel nannte den Gesetzentwurf „ein Stück aus dem Tollhaus“. Wer im Ausland etwa für die Dschihadistenmiliz IS gekämpft habe, solle „nicht mit Familiennachzug belohnt werden, wenn er nur ein schwammiges Bekenntnis der ‚glaubhaften Abkehr‘ ablegt“, kritisierte sie.

Aus der Sicht von Hilfsorganisationen ist die Neuregelung zu streng. Pro Asyl warnte, der Gesetzentwurf bringe Kriegsflüchtlinge aus Syrien in eine „ausweglose Situation“. Die Caritas äußerte die Sorge, dass sich die Verfahren für die betroffenen Familien weiter verzögerten. Das Zukunftsforum Familie forderte die Bundesregierung auf, das Recht für Familie für alle Flüchtlinge anzuerkennen. Die Obergrenze gehe „an der Realität vieler Geflüchteten vollkommen vorbei“. (afp)



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