BAMF: Anträge auf Kirchenasyl fast immer abgelehnt – wegen Widersprüchen zu Asylrecht

Die meisten Anträge auf Kirchenasyl werden laut BAMF wegen Widersprüchen zu geltendem Asylrecht nicht genehmigt. Die Kirchen betonen, dass ihre Anträge sich hauptsächlich auf bestimmte Einzelfälle beziehen.
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Bundesamt für Migration und FlüchtlingeFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times21. Februar 2020

Anträge auf Kirchenasyl werden kaum noch angenommen. Nur 14 von 464 Personen, zu denen die Kirchen im vergangenen Jahr Dossiers einreichten, habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ins nationale Asylverfahren aufgenommen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion, über die der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe berichtet. „Humanitären Fall-Konstellationen wird nur noch selten Rechnung getragen“, kritisierte die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke.

Kirchenasyl fast immer in Widerspruch zu Dublin-Verfahren

Fast alle Kirchenasylfälle sind Dublin-Verfahren, bei denen ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Asylprüfung zuständig ist. Dieter Müller vom Verein Asyl in der Kirche sagte, es gehe darum, in Einzelfällen unfaire Verfahren zu verhindern. Im August 2018 habe das BAMF die Vereinbarungen deutlich verschärft, „mit dem Ziel, Kirchenasyl zu erschweren und so die Zahlen zu drücken“, so Müller.

Auch Prälat Martin Dutzmann vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland beklagte, dass das Kirchenasyl „offenbar für überflüssig gehalten“ werde. BAMF-Chef Hans-Eckhard Sommer dagegen sagte, das Bundesamt prüfe jeden gemeldeten Fall erneut. „Wir können viele Begründungen nicht akzeptieren, weil damit das Dublin-System insgesamt infrage gestellt würde“, so der BAMF-Chef weiter. Dies betreffe beispielsweise pauschale Vorwürfe zur Unterbringung in Italien. Das Bundesamt verfüge „über viel mehr Informationsquellen“ als nur die Aussagen von Betroffenen.

Das wies Prälat Dutzmann zurück: „Wenn die Menschen zu uns kommen, in einer Gemeinde leben und Vertrauen fassen, dann sprechen sie irgendwann auch über Dinge, über die sie vorher gegenüber dem Vertreter des Staates nicht reden konnten. Wir bitten das BAMF, das zu respektieren und auf unseren Hinweis hin Fälle erneut zu prüfen“, sagte Dutzmann dem „Spiegel“. (dts/al)



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