BAMF macht kaum noch Widerrufsprüfungen für Asylberechtigte

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Das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) in Berlin.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times7. Juni 2022

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Widerrufsprüfungen, in denen Flüchtlinge auf den Fortbestand ihrer Schutzgründe geprüft werden, drastisch heruntergefahren. Hatte das BAMF im vergangenen Jahr noch mehr als rund 169.000 Widerrufsverfahren entschieden, ist die Zahl in diesem Jahr eingebrochen. Bis April waren es nur noch rund 17.000. Die „Welt“ schreibt in ihrer Mittwochausgabe, der Rückgang sei mit Corona zu erklären.

Wegen der „pandemiebedingten Einschränkungen bei der Bearbeitung von Asylverfahren“ müssten diese vorrangig bearbeitet werden. Die Regelüberprüfungen im Widerrufsbereich seien deswegen aktuell „zurückgestellt“ worden.

Wie die „Welt“ unter Berufung auf Migrationsbehörden schreibt, hat das BAMF die Prüfungen allerdings vor allem deswegen drastisch heruntergefahren, weil man eine von der Regierung angestrebte Änderung im Asylrecht schon seit der Koalitionsbildung im Dezember vorauseilend umsetzt: Die Ampel plant, dass die Überprüfung des Schutzbedarfs nur noch „anlassbezogen“ erfolgen soll, und nicht mehr regulär bei allen Flüchtlingen nach spätestens drei Jahren wie bislang.

Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion im Bundestag, sagte der „Welt“: „Anlasslose Widerrufsprüfungen binden unnötig viel Arbeitskraft im BAMF, bremsen die Entscheidungspraxis des BAMF und bedeuten unnötigen Stress für die Asylberechtigten.“ Künftig würden die Überprüfungen anlassbezogen sein – „etwa wenn sich die Lage in einem Herkunftsland zum Positiven geändert hat“.

In der Vergangenheit wurde nur ein Bruchteil der Verfahren zulasten der Flüchtlinge entschieden. 2021 waren es 3,9 Prozent und in den ersten Monaten dieses Jahres 6,9 Prozent. Die in diesem Jahr höhere Quote hänge damit zusammen, dass die anlasslose Überprüfung bereits weitgehend eingestellt worden seien, heißt es aus den Migrationsbehörden. Das BAMF werde nun meist nur dann tätig, wenn es Hinweise aus den Behörden erhalte, die den Schutztitel infrage stellen. Die Unionsfraktion fordert, die alte Praxis beizubehalten.

„Die Widerrufsprüfungen erfüllen eine wichtige Funktion“, sagte ihr innenpolitischer Sprecher Alexander Throm (CDU). Sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention als auch die europäischen Richtlinien sagten ganz klar: Der Schutzstatus entfällt, wenn die Fluchtgründe nicht mehr gegeben sind. Die individuelle Lage nach mehreren Jahren zu überprüfen, sollte folglich eine Selbstverständlichkeit sein. „Widerrufsprüfungen als eine Art unnötigen Stress oder gar Belästigung zu betrachten, geht schon deshalb völlig fehl.“ (dts/mf)



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