BAMF will abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan zurückholen

Im Fall eines unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerbers aus Afghanistan hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge „Verfahrensfehler“ eingeräumt.
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SymbolbildFoto: Christian Charisius/dpa
Epoch Times19. Juli 2018

Der zu Unrecht nach Afghanistan abgeschobene Asylbewerber aus Neubrandenburg soll nach Deutschland zurückkehren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werde „zeitnah“ die notwendigen Schritte einleiten, teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch mit.

Nasibullah S. war trotz einer laufenden Asylklage nach Kabul abgeschoben worden. Im Fall des nach Tunesien abgeschobenen Sami A. legte die Stadt Bochum derweil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein, um eine Rückholung zu verhindern.

Der 20-jährige Nasibullah S. war am 3. Juli zusammen mit 68 anderen Afghanen von München aus nach Kabul abgeschoben worden, obwohl er gegen die Ablehnung seines Asylantrags seit April 2017 beim Verwaltungsgericht Greifswald klagte. Er hatte in einer Flüchtlingsunterkunft in Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern gelebt.

Das BAMF teilte am Mittwoch mit, in dem Fall seien „Verfahrensfehler beim Bundesamt zu konstatieren“. Die Behörde sei „von einer Verfristung der vom Asylbewerber eingereichten Klage“ ausgegangen. Der Vorgang werde zum Anlass genommen, bestehende Prozesse beim BAMF „nochmals zu prüfen und anzupassen“. Details zu der geplanten Rückholung könnten derzeit noch nicht genannt werden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte am Mittwoch in Berlin, dass in dem Fall „offensichtlich ein Behördenfehler passiert ist im BAMF“. Wenn sich etwas als rechtswidrig herausstelle, werde er „immer dafür sorgen, dass Recht und Ordnung eingehalten werden“, sagte Seehofer. Er könne nicht bei jedem Abschiebeflug persönlich prüfen, ob die gemeldeten Personen zu Recht gemeldet worden seien, fügte er hinzu.

Im Fall des Tunesiers Sami A. ging die Beschwerde der Stadt Bochum am Mittwoch beim Oberverwaltungsgericht Münster ein, wie das Gericht mitteilte. Eine Begründung enthielt die Beschwerde demnach zunächst nicht. Dafür habe die Stadt Bochum bis zum 13. August Zeit.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte entschieden, dass die Abschiebung rückgängig gemacht werden müsse, da dem zuletzt in Bochum wohnenden Sami A. in Tunesien Folter drohen könne.

Der als islamistischer Gefährder eingestufte Tunesier war am vergangenen Freitag frühmorgens in sein Heimatland abgeschoben worden. Am Vortag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, doch lag diese Entscheidung den Behörden beim Abflug der Maschine mit Sami A. nicht vor. Die Richter entschieden daher, der mutmaßliche Ex-Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden müsse nach Deutschland zurückgeholt werden.

Seehofer sagte zum Fall Sami A., er habe keinen Einfluss auf die juristisch umstrittene Abschiebung des Tunesiers genommen. Der Fall sei ihm „politisch“ wichtig, sagte der Bundesinnenminister am Mittwoch. „Operativ habe ich nie einen Einfluss auf eine Behörde genommen.“ Gleichzeitig machte er deutlich, dass er die Haltung der nordrhein-westfälischen Landesregierung in dem Fall unterstützt.

Er teile die Auffassung des Landes Nordrhein-Westfalen, „dass das Land nach Recht und Gesetz entschieden hat“, sagte Seehofer. Wegen des laufenden Verfahrens wolle er aber Einzelheiten des Vorgangs derzeit nicht kommentieren. (afp)



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