Bartsch: Ramelow bleibt nun bis 2024 Ministerpräsident

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Bodo Ramelows Vereidigung am 05.12.2014 im Erfurter Landtag.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times18. Juli 2021

Nach der geplatzten Landtagsauflösung in Thüringen wird Ministerpräsident Bodo Ramelow aus Sicht von Bundestags-Linksfraktionchef Dietmar Bartsch nun bis 2024 regieren. Dafür sorge letztlich auch der CDU-Vorsitzende und Kanzlerkandidat Armin Laschet, sagte Bartsch dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Laschet mangele es an Durchsetzungsvermögen in der Thüringer CDU, die Absprachen nicht einhalte und es an kritischem Bewusstsein zur AfD vermissen lasse.

„Bei einer CDU-Bundesvorsitzenden Angela Merkel hätte die CDU in Thüringen den Kurs der staatspolitischen Verantwortung nicht verlassen dürfen. Erst das Land, dann die Partei: Diesen Anspruch hat die Union in Thüringen offensichtlich aufgegeben“, sagte Bartsch.

Die Linke habe einen Riegel davor geschoben, dass „Rechtsextreme“ erneut zum Zünglein an der Waage werden könnten. Die „gute Nachricht für Thüringen“ sei, dass der Linke-Politiker Ramelow „voraussichtlich bis 2024 Ministerpräsident bleibt.“

Die CDU hatte im Februar 2020 mit ihrem Abstimmungsverhalten ermöglicht, dass der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit Hilfe der AfD zum Ministerpräsidenten gewählt wird. Merkel hatte das während einer Auslandsreise „unverzeihlich“ genannt und eine Korrektur gefordert. Kemmerich trat zurück, Ramelow wurde gewählt und bildete eine Minderheitsregierung mit Unterstützung der CDU. Absprache war, 2021 neu zu wählen, um stabile Verhältnisse zu schaffen.

Wegen fehlender Unterstützung aus CDU und FDP für die Landtagsauflösung zogen Linke und Grüne aber ihr Ja dazu zurück, um zu verhindern, dass eine Entscheidung erneut durch die AfD zustande komme. Das Bundesverfassungsgericht wird sich an diesem Mittwoch damit befassen, ob sich Merkel während ihrer Auslandsreise als Kanzlerin offiziell zur Wahl in Thüringen äußern durfte und ihr Statement auf den Internetseiten der Bundesregierung veröffentlichen lassen durfte.

Die Bundeskanzlerin, die sich seit Anfang Februar 2020 auf einer Dienstreise nach Südafrika und Angola befand, äußerte sich am 6. Februar 2020 im Rahmen eines Staatsempfangs mit dem Präsidenten der Republik Südafrika, Cyril Ramaphosa, zu der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen am 5. Februat 2020, unter anderem wie folgt:

„Meine Damen und Herren, ich hatte dem Präsidenten schon gesagt, dass ich aus innenpolitischen Gründen eine Vorbemerkung machen möchte, und zwar bezogen auf den gestrigen Tag, an dem ein Ministerpräsident in Thüringen gewählt wurde. Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss. Zumindest gilt für die CDU, dass sich die CDU nicht an einer Regierung unter dem gewählten Ministerpräsidenten beteiligen darf. Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“

Die AfD sieht dadurch die Pflicht zur Neutralität verletzt. Bartsch sagte: „Für die Kanzlerin gilt wie für jeden Bundesbürger das Grundgesetz und die freie Meinungsäußerung.“ Er sei zuversichtlich, dass Karlsruhe das deutlich machen werde. (dts/er)



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