
Bayerns Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen Ausgangsbeschränkungen zurück
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Anträge auf einstweilige Anordnungen gegen die in Bayern wegen der Coronakrise geltenden Ausgangsbeschränkungen zurückgewiesen.
In einem am Montag in München veröffentlichten Beschluss lehnte das Gericht dies ab, weil die Regelungen „aller Voraussicht nach“ eine hinreichende gesetzliche Grundlage hätten. Dagegen hatten die Kläger zur Abwehr schwerer Nachteile verlangt, die Einschränkungen aufzuheben. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.
Vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte bereits der bayerische Verfassungsgerichtshof in der vergangenen Woche ähnlich entschieden. Die Ausgangssperren, in deren Folge unter anderem Gaststätten schließen mussten, gelten seit dem 21. März. Die bayerische Landesregierung verlängerte die bisherige Verordnung mittlerweile vom 3. April auf den 19. April. (afp)