Verfassungsgericht im Eilverfahren: Vollbetreute können an Europawahl mit Antrag teilnehmen

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Symbolbild.Foto: Kai Bruhn/dpa
Epoch Times15. April 2019

Sechs Wochen vor der Europawahl entschied das Bundesverfassungsgericht am Montag in einem Eilverfahren, dass bislang im Gesetz bestehende Wahlausschlüsse für Personen mit geistiger Behinderung, psychiatrischer Erkrankung oder für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik sitzen, nicht anzuwenden sind. Allerdings müssen sie einen Antrag stellen, um an der Europawahl teilnehmen zu können.

Die Bundestagsfraktionen von Grünen, Linken und FDP waren damit mit ihrem Eilantrag in Karlsruhe erfolgreich. (Az. 2 BVQ 22/19)

Eilantrag kam im letztem Moment

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte zuvor dreieinhalb Stunden über den Antrag der Oppositionsparteien beraten, mit dem diese Behinderten in Vollbetreuung eine Teilnahme an der Europawahl am 26. Mai noch im letzten Moment ermöglichen wollten.

Die Verfassungsrichter entschieden nach einer rund eineinhalbstündigen Beratung schließlich, dass die maßgeblichen Regelungen im Europawahlgesetz auf Antrag oder bei Einsprüchen nicht anzuwenden sind. Das Gericht begründete seine Entscheidung aber zunächst nicht, sondern verkündete nur dessen Tenor.

Hintergrund für das Eilverfahren war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Ende Januar, mit dem ein wortgleicher Wahlrechtsausschluss im Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt worden war.

Inklusives Wahlrecht

Das höchste deutsche Gericht kippte damit den Ausschluss von Behinderten mit einem bestellten Betreuer sowie von Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Der Bundestag beschloss daraufhin im März zwar die Einführung eines inklusiven Wahlrechts, das aber nach dem Willen der großen Koalition noch nicht für die Europawahl am 26. Mai gelten sollte. Deswegen zogen die Abgeordneten von Grünen, Linken und FDP vor das Bundesverfassungsgericht.

Umstritten war vor allem, ob eine Änderung sechs Wochen vor der Europawahl praktisch noch möglich ist. Es war unter anderem eingewandt worden, dass die Parteien ihre Kandidatenlisten bereits aufgestellt hätten.

CSU: Opposition macht es sich zu einfach

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), warf den Oppositionsparteien in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe vor, sie machten es sich mit ihren Eilanträgen zu einfach. Es sei zwar „unstrittig“, dass ein inklusives Wahlrecht eingeführt werden solle.

Es gehe allein um den Zeitpunkt der Umsetzung. Es fehle aber beispielsweise „schlicht die Zeit“, Wählerverzeichnisse zu korrigieren. Nach der Entscheidung des Gerichts bezeichnete Mayer die Umsetzung als „anspruchsvoll“.  (afp)



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