Beitragsparität, Brückenteilzeit und Steuervorteile bei Elektro-Dienstwagen

So viele Gesetze wie lange nicht hatte der Bundesrat heute auf seiner Tagesordnung.
Titelbild
BundesratFoto: TOBIAS SCHWARZ/AFP/Getty Images
Epoch Times23. November 2018

So viele Gesetze wie lange nicht hatte der Bundesrat am Freitag auf seiner Tagesordnung. Die Länderkammer ließ wichtige Vorhaben der großen Koalition ohne Widerspruch passieren.

Renten:

Das Rentenniveau soll bis 2025 bei mindestens 48 Prozent bleiben, der Beitragssatz von derzeit 18,6 Prozent darf bis dahin auf höchstens 20 Prozent steigen. Alle Mütter und Väter mit vor 1992 geborenen Kindern sollen einen halben Rentenpunkt zusätzlich angerechnet bekommen. Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente wird nicht mehr wie bislang davon ausgegangen, dass Empfänger bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet haben.

Künftig soll hier das jeweilige Renteneintrittsalter gelten, das nach und nach auf 67 Jahre anwächst. Für Geringverdiener gilt ab Juli 2019, dass sie erst bei einem Monatseinkommen von 1300 Euro die vollen Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen. Bislang gelten hier 850 Euro.

Krankenkassenbeiträge:

Das Gesetz über die Rückkehr zur Beitragsparität legt fest, dass die Arbeitgeber ab dem 1. Januar den Zusatzbeitrag wieder zur Hälfte übernehmen müssen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag sinkt 2019 zugleich um 0,1 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent. Den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon jetzt zu gleichen Teilen.

Brückenteilzeit:

Arbeitnehmer in Deutschland haben ab dem kommenden Jahr das Recht, nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder voll zu arbeiten. In Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern haben Beschäftigte künftig Anspruch auf eine befristete Teilzeitphase, die zwischen einem und fünf Jahren dauern kann. Unternehmen, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer haben, müssen allerdings je 15 Arbeitnehmern nur einem den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

Entlastung von Familien:

Das Kindergeld erhöht sich zum 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Kind . Außerdem gibt es höhere Steuerfreibeträge und ein Ausgleich für die sogenannte Kalte Progression im Steuertarif.

Stärkung der Pflege:

Die Neuregelung sieht die Schaffung von 13.000 neue Stellen in der stationären Altenpflege vor. Ausbildungsvergütungen für angehende Pflegekräfte sollen im ersten Ausbildungsjahr von den Krankenkassen übernommen werden. Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser sollen aus den bisher geltenden Fallpauschalen herausgenommen und vollständig refinanziert werden. Dies gilt auch bei Personalaufstockungen und Tariferhöhungen.

Steuerliche Entlastung bei Elektro-Dienstwagen und Jobtickets:

Wer einen Elektro-Dienstwagen privat nutzt, muss dies bislang mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Verbilligte Jobtickets sind künftig gänzlich steuerfrei: Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern.

Online-Handel:

Betreiber elektronischer Marktplätze wie Amazon oder Ebay haften für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Online-Marktplatz ausschließen.

Entschädigung von Bahnkunden und Flugreisenden:

Bahnkunden und Flugreisende sollen nach Plänen der Länder bei Verspätungen künftig automatisch entschädigt werden. Eine entsprechende Initiative brachte das Saarland in den Bundesrat ein. Es sei nicht einzusehen, dass Flug und Zug per App gebucht werden können, die Entschädigung dann aber schriftlich auf komplizierten Formularen beantragt werden muss, hieß es zur Begründung. Mit dem Antrag befassen sich nun zunächst die zuständigen Ausschüsse der Länderkammer.

Zeitumstellung:

Angesichts der von der EU-geplanten Abschaffung der Zeitumstellung warnt der Bundesrat in einer Resolution vor dauerhaften Zeitunterschieden zwischen Deutschland und seinen Nachbarstaaten. Sie könnten den grenzüberschreitenden Austausch beeinträchtigen. Die Bundesregierung soll sich mit Nachbarstaaten bei der Entscheidung über die zukünftige Standardzeit eng mit den Nachbarstaaten abstimmen.

Soziale Netzwerke:

Der Bundesrat verlangt in einer gefassten Entschließung eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots – also Programme, die automatisch Inhalte in soziale Netzwerke einstellen und zur gezielten Meinungsmanipulation eingesetzt werden. Die Verbreitung falscher Informationen beeinflusse gesellschaftliche und politische Willensbildungsprozesse, hieß es zur Begründung. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion