Beratung im Bundestag über Bargeld: „Per Gesetzentwurf Bargeldnutzung garantieren“
Die AfD-Fraktion bringt einen Gesetzentwurf zum Schutz der Bargeldnutzung ein. Die FDP befasst sich mit Geld-Themen und fordert, dass Behörden die Pflicht zur Annahme von Bargeld haben müssen.

Bargeld gibt Freiheit.
Foto: Monika Skolimowska/dpa
1. Antrag: Per Gesetzentwurf Bargeldnutzung garantieren
„(4) Jeder hat zur Verwirklichung des in Absatz 1 bezeichneten Eigentumsgrundrechts das Recht zur uneingeschränkten Nutzung von Bargeld. Von der Notenbank herausgegebene Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Abschaffung oder Verknappung der physischen Zahlungsmittel sowie die Einschränkung ihrer Nutzung zu Geschäfts- und Sparzwecken sind unzulässig. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
2. Antrag: „Bargeld ist gedruckte Freiheit“
- zur Einführung eines nationalen Programms „(Bar)Geld Digital“, welches über Möglichkeiten und Gefahren neuer und traditioneller Bezahlvarianten aufklärt und somit die Wissenslücken bei jungen Menschen schließt;
- im Rahmen einer Informationskampagne der fehlenden Aufklärung im Umgang mit den eigenen Finanzen entgegenzuwirken, insbesondere vor dem Hintergrund voranschreitender Digitalisierung im elektronischen Bezahlen und einer drohenden Überschuldung von Jugendlichen;
- unter Mitwirkung der Kultusminister der Länder ein auf die Bedürfnisse der einzelnen Bundesländer zugeschnittenes Aktionsprogramm „(Bar)Geld Digital“ auszuarbeiten, welches die Chancen und Risiken der unterschiedlichen Zahlungsmittel (Bargeld, Digitaler Euro, Kreditkarte und Kryptowährungen) beleuchtet, ihre Auswirkungen auf das eigene Zahl- und Konsumverhalten erklärt und auf die Risiken einer bargeldlosen Gesellschaft eingeht;
- ein in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsinstituten erarbeitetes Konzept für Unterrichtsstunden als freiwillige Ergänzung für den Unterricht in den Schulfächern Wirtschaft, Gemeinschaftskunde oder Politische Bildung anzubieten
3. Antrag: „Bargeld ist geprägte Freiheit – Keine Obergrenzen für Bargeldkäufe einführen“
- im Sinne von Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes einheitliche Bargeldbeschränkungen bei Beratungen mit der Europäischen Kommission bzw. in anderen europäischen Gremien abzulehnen. Es soll keine einheitliche Obergrenze innerhalb der Europäischen Union für Bargeldkäufe geben;
- Schwellenwerte für Bargeldkäufe, wie bei Edelmetallen, auf die europäischen Mindestanforderungen zurückzusetzen;
- einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher die Bargeldannahme in Behörden und allen öffentlichen Stellen zur Pflicht macht;
- die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und den Zoll personell und materiell endlich so auszustatten, dass diese ihren gesetzlichen Auftrag hinsichtlich Geldwäschebekämpfung nachkommen können. Ebenfalls ist eine Neuordnung der Geldwäschekompetenzen zwischen Bund und Ländern zu prüfen und entsprechende Reformvorschläge zu unterbreiten.
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