Berechnung: Viele Steuerzahler werden 2021 entlastet

Die Bundesregierung will zum 1. Januar 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler den Solidaritätszuschlag abschaffen und schleichende Steuererhöhungen ("kalte Progression") über eine Anpassung der Steuersätze ausgleichen.
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EuromünzeFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times27. September 2020

Steuerzahler können sich im kommenden Jahr auf eine deutliche Entlastung freuen. Dies geht aus Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für das „Handelsblatt“ (Montagsausgabe) hervor. Für einige Beschäftigte sind demnach bis zu 2.300 Euro mehr über das Jahr gerechnet drin.

Am Montag findet im Bundestag eine Anhörung zu den geplanten Steuerreformen statt. So will die Bundesregierung zum 1. Januar 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler den Solidaritätszuschlag abschaffen und sogenannte schleichende Steuererhöhungen („kalte Progression“) über eine Anpassung der Steuersätze ausgleichen.

Der Soli war ursprünglich als Sondersteuer vor allem für den Aufbau Ostdeutschlands eingeführt worden. Er beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- und Einkommensteuer.

Sechs Millionen Menschen zahlen weiterhin Soli

Rund sechs Millionen Bürger müssen trotz des Abbaus auch nach 2021 den Solidaritätszuschlag weiter zahlen. Dies geht aus einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hervor.

Demnach müssen rund 2,8 Millionen Einkommenssteuerzahler aufgrund ihres höheren Einkommens von mehr als 109.000 Euro den Soli voll weiter zahlen, 0,9 Millionen teilweise. Dazu wird der Solidaritätszuschlag unvermindert auf die Kapitalertragssteuer erhoben.

Dadurch können Arbeitnehmer, Rentner oder Selbständige weiterhin vom Solidaritätszuschlag betroffen sein. „Die betrifft schätzungsweise 2,2 Millionen Personen“, heißt es in der Studie. Das ist mehr als bisher angenommen.

Hinzu kommen noch 500.000 Unternehmen, die den Soli unverändert auf die Körperschaftssteuer zahlen müssen. Zum Beispiel müssen Selbständige, die als Personengesellschaft Einkommensteuer über die Einkommensgrenze von 109.000 Euro kommen, weiterhin den Soli zahlen.

Rund 20 Millionen Einkommensteuerzahler zahlen nach der Reform künftig gar keinen Soli mehr. Damit sind insgesamt 33,7 Millionen einkommenssteuerpflichtige Personen nicht mehr vom Solidaritätszuschlag betroffen.

Kindergeld und Kinderfreibeträge erhöht

Außerdem hebt die Koalition das Kindergeld um 15 Euro je Monat und damit auch den steuerlichen Kinderfreibetrag an. Am stärksten profitiert Hechtners Berechnungen zufolge davon ein Ehepaar mit zwei Kindern, bei denen ein Partner 9.500 Euro brutto monatlich und der andere 4.000 Euro verdient. Das Paar kommt 2021 auf eine Entlastung von 2.342 Euro, also fast 200 Euro pro Monat.

Aber auch bei Normalverdienern bleibt deutlich mehr Geld im Portemonnaie: Ein Ehepaar mit 3.000 und 4.000 Euro Monatsverdienst kommt auf eine Erleichterung von 1.035 Euro im Jahr 2021. Für einen Ledigen ohne Kinder und einem Monatseinkommen von 6.000 Euro sinkt die Steuerlast um 1.040 Euro.

Bei 3.000 Euro Einkommen gibt es 368 Euro Entlastung. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind fällt die Entlastung ebenfalls spürbar aus: Wer 3.500 Euro monatlich verdient, wird um 448 Euro entlastet. Die Entlastungen würden noch spürbarer ausfallen, wenn sie nicht teilweise durch steigende Sozialbeiträge wieder aufgezehrt würden. (dts)



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