Bereits 34.000 Terminvereinbarungen für Anträge zum Familiennachzug – Grüne kritisieren Nachzugsregelung

Die Grünen und mehrere Sozialverbände haben Nachzugsregelung für Familien bestimmter Migranten nachdrücklich kritisiert.
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Migranten in Deutschland.Foto: FooTToo/iStock
Epoch Times31. Juli 2018

Die Grünen und mehrere Sozialverbände haben die Mittwoch in Kraft tretende Nachzugsregelung für Familien bestimmter Migranten nachdrücklich kritisiert. Monatlich dürfen dann maximal 1000 Angehörige von Migranten mit beschränktem Schutzstatus nachziehen.

Mit der Kontingentierung „verändert die Bundesregierung auch den Charakter des Grundgesetzes“, sagte die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock der „Passauer Neuen Presse“. Artikel 6, „nach dem Ehe und Familie unter besonderem Schutze der staatlichen Ordnung stehen, wird so zum Gnadenrecht, das eben nicht mehr universell gilt, sondern für wenige, einige Ausnahmen“.

Auch die Diakonie hält „humanitäre Schutzbedürftigkeit“ und eine starre Kontingentlösung „für miteinander nicht vereinbar“, wie das Vorstandsmitglied Maria Loheide dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Dienstag) sagte.

„Angesichts von 34.000 Terminvereinbarungen für Anträge zum Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter bei den Auslandsvertretungen ist unklar, wie die 1000 Personen monatlich ausgewählt werden sollen.“ Als „völlig unzumutbar“ kritisierte sie, dass bei unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten lediglich der Elternnachzug vorgesehen sei und nicht auch der von Geschwisterkindern.

Die Caritas stufte die Zahl von monatlich 1000 einreisenden Migranten als zu niedrig ein. Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Roten Kreuzes, Christian Reuter, sagte dem RND, die Anforderungen an Migranten seien oft schwer umzusetzen. „Eine Herausforderung stellt vielfach der verlangte Nachweis über das Vorliegen von humanitären Gründen dar. Das gilt zum Beispiel, wenn Atteste für Krankheiten direkt in Syrien beschafft werden müssen.“

Betroffene Erwachsene können dann Ehepartner und minderjährige Kinder zu sich holen, betroffene unbegleitete Minderjährige ihre Eltern. Maßgebliche Kriterien für die Berücksichtigung sind die Dauer der Trennung, das Kindeswohl, und die Frage, ob den Angehörigen da, wo sie aktuell leben, Gefahr für Leib und Leben droht. Außerdem soll berücksichtigt werden, ob jemand krank oder pflegebedürftig ist. Bonuspunkte erhält, wer zur Sicherung des Unterhalts der Familie beiträgt oder wessen Angehörige Sprachkenntnisse haben. (dpa)



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