Bericht: Brandenburgs Innenministerium verhinderte Festnahme des NSU-Trios

Das brandenburgische Innenministerium hat im September 1998 offenbar die Festnahme der wenige Monate zuvor untergetauchten Neo-Nazis Beate Z., Uwe B. und Uwe M. verhindert.
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Proteste beim NSU-Prozess vor dem Strafjustizzentrum MünchenFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times13. März 2016

Das brandenburgische Innenministerium hat im September 1998 offenbar die Festnahme der wenige Monate zuvor untergetauchten Neo-Nazis Beate Z., Uwe B. und Uwe M. verhindert. Nachdem ein V-Mann aus der rechten Szene (Deckname "Piatto") dem Amt mitgeteilt habe, dass das Trio Waffen beschaffen, Raubüberfälle begehen und sich anschließend in Ausland absetzen wolle, habe die Polizei in Thüringen darauf gedruingen, gegen den Hinweisgeber zu ermitteln, berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf zwei Vermerke des Innenministeriums. Das Ministerium habe dies mit der Begründung abgelehnt, dass der Quellenschutz vorrangig sei.

Zu diesem Zeitpunkt war das Trio per Haftbefehl gesucht, hatte aber nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden noch keine weiteren Straftaten begangen. Der Bericht von "Piatto" sei über das Landesamt an das LKA in Thüringen gelangt, schreibt die Zeitung weiter. Die Beamten dort hätten sofort ermitteln wollen, um möglichst schnell den Aufenthaltsort der drei Neo-Nazis herauszufinden. Doch die Verfassungsschützer seien nicht bereit gewesen, den Ermittlern zu helfen.

(dts Nachrichtenagentur)



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