Bund stockt Flüchtlingshilfe für Länder und Kommunen auf

Der Bund will nach einem Zeitungsbericht Länder und Kommunen bei der Finanzierung der Kosten für die Integration von Flüchtlingen deutlich stärker unterstützen als bisher vorgesehen.
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Migranten in Deutschland. Symbolbild.Foto: ANDER GILLENEA/AFP/Getty Images
Epoch Times9. Oktober 2018

Die Bundesregierung will Länder und Gemeinden einem Medienbericht zufolge bei der Integration von Flüchtlingen noch stärker unterstützen als bisher vorgesehen.

Geplant sei unter anderem eine spürbare Erhöhung der finanziellen Zuschüsse, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Dienstagsausgabe). Außerdem wolle die Bundesregierung auf das Kontrollrecht verzichten, ob die Länder das Geld tatsächlich für Integrationsleistungen verwenden.

Die „SZ“ beruft sich auf einen Gesetzentwurf zur Flüchtlingsfinanzierung, der am Mittwoch das Kabinett passieren soll.

Die große Koalition will Ländern und Kommunen demnach zwischen 2019 und 2022 mehr als 15 Milliarden Euro für die Kosten der Integration überweisen. Dabei soll nicht mehr wie bisher exakt für jeden einzelnen Flüchtling abgerechnet werden.

Stattdessen sollen die Länder einen großen Teil der finanziellen Zuwendungen über pauschale Anteile am Umsatzsteueraufkommen erhalten, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Damit hat der Bund keine Kontrolle mehr darüber, ob Länder und Kommunen das Geld tatsächlich für flüchtlingsbezogene Kinderbetreuung und andere Integrationsleistungen ausgeben. Zugleich erhalten die Länder durch die pauschale Verteilung rund fünf Milliarden Euro mehr als bei genauer Abrechnung, die Kommunen rund eine Milliarde Euro zusätzlich.

Die große Koalition plant zudem, die ursprünglich bis Ende 2018 befristete Entlastung der Kommunen bei den Wohn- und Heizkosten für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte zu verlängern. Dadurch erhalten die Gemeinden im kommenden Jahr weitere 1,8 Milliarden Euro.

Insgesamt sollen Länder und Gemeinden im kommenden Jahr mit 8,4 Milliarden Euro für Integrationsleistungen unterstützt werden. Von 2020 an sollen die Bundesländer dann jährlich 2,2 Milliarden Euro zusätzlich aus dem Umsatzsteueraufkommen erhalten.

Die Integrationskosten umfassen nur einen Teil der flüchtlingsbezogenen Ausgaben des Bundes. In der Finanzplanung der Bundesregierung bis 2022 sind insgesamt 78 Milliarden Euro dafür veranschlagt. (afp)



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