Kalbitz will noch diese Woche Zivilklage gegen AfD-Rauswurf einreichen

Der frühere AfD-Politiker Andreas Kalbitz will gerichtlich gegen seinen Rauswurf vorgehen. Der AfD-Bundesvorstand hatte Kalbitz' Parteimitgliedschaft vor etwa vier Wochen für nichtig erklärt.
Titelbild
Björn Höcke, (L) und Andreas Kalbitz.Foto: Michele Tantussi/Getty Images
Epoch Times10. Juni 2020

Der frühere AfD-Politiker Andreas Kalbitz will einem Medienbericht zufolge noch in dieser Woche auch per Zivilklage gegen den Rauswurf aus seiner Partei vorgehen.

Kalbitz plane einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die AfD vor dem Landgericht in Berlin, schrieben die RND-Zeitungen am Mittwoch unter Berufung auf „Vertraute aus dem Landesverband Brandenburg“. Der AfD-Bundesvorstand hatte Kalbitz‘ Parteimitgliedschaft vor etwa vier Wochen für nichtig erklärt.

Hintergrund ist der Vorwurf, dass der führende Vertreter des inzwischen offiziell aufgelösten rechtsgerichteten „Flügels“ der AfD bei seinem Antrag auf Parteieintritt eine Mitgliedschaft in der seit 2009 verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) verschwiegen haben soll. Kalbitz bestreitet eine solche Mitgliedschaft.

Ob eine Klage des früheren Brandenburger AfD-Landes- und Fraktionschefs bereits beim Landgericht einging, blieb am Mittwoch zunächst unklar.

Ein Sprecher des Gerichts konnte dies zunächst nicht verifizieren. Kalbitz geht bereits per Eilverfahren vor dem Bundesschiedsgericht der AfD gegen die Entscheidung des Bundesvorstands zu seinem Rauswurf vor.

Sächsische AfD hält Rauswurf für Fehler

Der sächsische Landesverband der AfD hält den Ausschluss von Andreas Kalbitz für einen Fehler. Das äußerte der Vorsitzende Jörg Urban gegenüber Epoch Times. „Solange Andreas Kalbitz die von ihm bestrittene Mitgliedschaft in der HDJ nicht nachgewiesen werden kann, muss er in der AfD bleiben dürfen. Die AfD sollte Parteimitglieder nur bei wirklich schwerwiegenden Verstößen ausschließen, die sich eindeutig nachweisen lassen und vor Gericht wasserfest sind.“ Weiter erklärte Urban, dass eine „vom politischen Gegner vorgelegte Indizienkette“ keineswegs „für eine solch schwerwiegende Entscheidung ausreichen“ darf. (afp/nh/nmc)



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