Bundesregierung plant Senkung der Sozialbeiträge

Die Bundesregierung plant, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung zu senken. Über das Datum und die Höhe wird noch gestritten.
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Reichstag in Berlin.Foto: iStock
Epoch Times14. April 2018

Die Bundesregierung will einem Bericht zufolge die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2019 senken. Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verhandeln über ein Entlastungspaket im Umfang von knapp neun Milliarden Euro, wie die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Stuttgarter Nachrichten“ am Samstag berichteten. Ebenfalls zum Jahresanfang soll demnach die Mütterrente erhöht werden.

„Wenn wir in den Sozialversicherungen Entlastungsmöglichkeiten haben, ist es sinnvoll die Beitragssenkungen miteinander zu verbinden“, sagte der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß, den Zeitungen. Die Arbeitgeber pochen allerdings auf eine Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge schon zum 1. Juli diesen Jahres.

Zur Entlastung der Unternehmen sollte der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bereits zum 1. Juli 2018 um 0,3 Prozent gesenkt werden“,

sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter. Die Milliardenrücklagen der Bundesagentur für Arbeit blieben trotz der Senkung stabil. Sollte die Senkung erst Anfang 2019 erfolgen, wäre eine Reduzierung um 0,4 Prozent dringend geboten.

Rentenerhöhung ab 2019 in Aussicht

Zur Rente plant der zuständige Sozialminister Heil dem Bericht zufolge zwei Pakete. Zum Jahresanfang 2019 soll demnach die Erhöhung der Mütterrente, die Anhebung der Erwerbsminderungsrente und die Sicherung des Renten- und Beitragsniveaus bis 2025 umgesetzt werden.

Das zweite Gesetzespaket solle Regelungen zur geplanten Grundrente und zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige enthalten, berichteten die Zeitungen.

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte zu verringern. Außerdem sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer künftig wieder den selben Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten.

Der variable Zusatzbeitrag, den die Versicherten bisher alleine aufbringen müssen, fällt weg. Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder zur Welt gebracht haben, sollen künftig einen dritten Renten-Entgeltpunkt erhalten.

(afp)



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