Bundeskabinett will Freitag Steuersenkung beschließen: „Wirkung nicht genau vorhersagbar“

In einer Sondersitzung will das Bundeskabinett am Freitag die in der Regierungskoalition vereinbarte Mehrwertsteuersenkung beschließen. Die Wirkung ist ungewiss - bringt allerdings "erheblichen Mehraufwand" mit sich.
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Am Rande einer Bundeskabinettsitzung.Foto: Mika Schmidt - Pool/Getty Images
Epoch Times8. Juni 2020

Die Bundesregierung will nach „Handelsblatt“-Informationen die geplante Mehrwertsteuersenkung an diesem Freitag im Kabinett beschließen. Dann soll eine Sondersitzung des Bundeskabinetts stattfinden, in der auch weitere Teile des zwischen Union und SPD vereinbarten Konjunkturpakets beraten werden sollen. Zudem findet nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert die übliche Kabinettssitzung am Mittwoch statt.

Der Termin 12. Juni für den Kabinettsbeschluss zur Mehrwertsteuer sei „erforderlich, damit die temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes rechtzeitig in Kraft treten kann“, zitierte das „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe) aus dem Gesetzesentwurf für ein „Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“. Die Koalitionsspitzen hatten vergangene Woche beschlossen, die Mehrwertsteuer in der zweiten Jahreshälfte temporär von 19 auf 16 Prozent zu senken.

Regierung: Steuersenkung wird „zu erheblichem Mehraufwand“ führen

In dem Gesetzesentwurf räumt das Bundesfinanzministerium dem Bericht zufolge ein, dass die befristete Absenkung für die Wirtschaft „zu erheblichem Mehraufwand“ führe. Auch kann die Bundesregierung demnach die Wirkung nicht genau vorhersagen. Die Wirkung „insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau – im Sinne von Preissenkungen – sind jedoch in Abhängigkeit davon gegeben, ob und inwieweit die Absenkung des Steuersatzes in den Preisen weitergegeben wird“, zitierte das „Handelsblatt“ aus dem Entwurf.

Die Absenkung des Steuersatzes führt beim Bund im Jahr 2020 zu Steuermindereinnahmen in Höhe von 9,2 Milliarden Euro an Steuergeldern der nicht-selbstständigen oder unternehmerisch tätigen Bürger. Für die Länder sieht der Gesetzentwurf laut „Handelsblatt“ allerdings Steuermehreinnahmen von 8,9 Milliarden Euro und bei den Gemeinden in Höhe von 391 Millionen Euro vor.

Dies ergebe sich daraus, dass der Anteil von Ländern und Kommunen an den Mehrwertsteuereinnahmen erhöht wird, um diese zu entlasten. Für den Bund ergeben sich somit durch das neue Gesetz Mindereinnahmen an Steuergeldern von insgesamt 18,5 Mrd. Euro. 2019 betrugen die Gesamtsteuereinnahmen, die die Bürger der Bundesrepublik (ohne reine Gemeindesteuern) entrichten mussten, rund 736 Mrd. Euro.

Aktuell werden 37 verschiedene Steuerarten von der Bevölkerung erhoben.

FDP sieht Gefahr, dass ein neues Bürokratiemonster geschaffen wird

FDP-Fraktionsvize Christian Dürr kritisierte, Union und SPD „laufen Gefahr, mit der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer keine Abhilfe in der Corona-Krise, sondern ein neues Bürokratiemonster zu schaffen“. Es bleibe zudem unklar, ob der reduzierte Steuersatz auch wirklich bei den Menschen ankomme, erklärte Dürr in Berlin.

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, bezweifelte derweil, dass die Mehrwertsteuer wie geplant zum 1. Juli gesenkt und zum 1. Januar 2021 wieder erhöht wird. Die Senkung sei sehr kurzfristig, sagte Holznagel im „Bild“-Talk „Die richtigen Fragen“. Die Unternehmen könnten nicht so schnell reagieren. Zudem sei der Zeitraum von nur einem halben Jahr „viel zu eng“. Das Vorhaben sei „alles andere als realistisch“, sagte er.

„Die Kosten sind enorm, der Aufwand ist enorm“, sagte Holznagel weiter. „Kassensysteme müssen umgestellt werden, ganze Lieferketten.“ Es müsse auch abgewartet werden, ob die Finanzverwaltung es schaffe, die Umsatzsteuersenkung zum 1. Juli umzusetzen. Der Verbandspräsident plädierte dafür, die Senkung der Mehrwertsteuer später in Kraft zu setzen und sie dann für ein Jahr laufen zu lassen. (afp/er)



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