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Berlin führt Maskenpflicht an Schulen ein

An Berlins Schulen gilt nach den Ferien eine Maskenpflicht. Das soll Schüler wie Lehrer besser vor dem Coronavirus schützen.

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Schüler mit Gesichtsmasken.

Foto: iStock

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Berlin wird im Kampf gegen das SARS-CoV-2 eine Maskenpflicht an Schulen einführen. Die Regelung soll nach dem Ende der Sommerferien für Schüler, Lehrer und andere Beschäftigte in Schulgebäuden gelten, wie Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) mitteilte.
Sie müssen einen Mund-Nasen-Schutz zum Beispiel auf Fluren, in Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen oder der Toilette tragen. In Unterrichtsräumen, auf dem Pausenhof oder im Hort soll diese Verpflichtung nicht gelten.
In Berlin starten die Schulen am 10. August. Mit der Maskenpflicht, die der Senat am kommenden Dienstag noch formal beschließen muss, ist Berlin eine Art Vorreiter unter den Bundesländern. Auch anderswo in Deutschland könnte der Mund-Nasen-Schutz nach Ende der Ferien zum Schulalltag gehören, entsprechende Überlegungen gibt es bereits. Offen ist aber vielfach noch, ob und in welchem Umfang das verpflichtend sein soll.
In Baden-Württemberg etwa ist nach den Sommerferien eine Pflicht geplant. In einigen anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen wiederum ist von freiwilligen Maskengeboten die Rede, oder es liegt – wie in Hessen oder Sachsen – im Ermessen der Schulen.

Keine Maskenpflicht in MV

In Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung keine ausdrückliche Maskenpflicht in ihren Hygieneplan aufgenommen. Dort heißt es: „Es besteht in der Schule keine grundsätzliche Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung als textile Barriere zu tragen.“ Ein freiwilliges Tragen einer Gesichtsmaske sei jederzeit möglich. Außerhalb der Unterrichtsräume im Schulgebäude sollte „wann immer möglich“ eine Gesichtsmaske getragen werden, im Außenbereich sei dies nicht erforderlich.
Nach dem Willen des rot-rot-grünen Berliner Senats sollen die Schulen im neuen Schuljahr trotz Corona-Krise wieder weitgehend im Regelbetrieb arbeiten – also mit Präsenzunterricht und wegen der großen Schülerzahl in den Räumlichkeiten ohne Mindestabstand. Ausnahmen gelten für Schüler mit Vorerkrankungen.
Die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt laut Bildungsverwaltung grundsätzlich für alle Schulformen. Für Förderschulen, an denen behinderte Menschen lernen, wird es aber Ausnahmen geben. Offen ist noch, ob an den Schulen Masken vorgehalten werden für Schüler, die keine oder diese vergessen haben. Dazu seien noch Gespräche geplant, hieß es. (dpa/sua)

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