Berlin: Weisung der Polizeipräsidentin zum Umgang mit Linksextremisten sorgt für Unmut in der Hauptstadt

"Grundsätzlich ist vor dem gewaltsamen Eindringen in ein linkes Szeneobjekt der Sachverhalt zunächst der Behördenleitung zur Bewertung und Entscheidung auf dem Dienstweg vorzutragen", besagt eine neue Weisung der Polizeipräsidentin Barbara Slowik. Das sorgt sowohl im Abgeordnetenhaus als auch bei der Polizeigewerkschaft für Unmut.
Epoch Times13. Juni 2019

Am vergangenen Freitag erging von der Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik ein Dekret an das LKA, die sechs Direktionen sowie die Direktion Einsatz in dem es heißt: linke Szeneobjekte dürfen zukünftig nur nach Zustimmung durch die Polizeidirektionsleitung gewaltsam durch Polizeikräfte Betreten werden. Die „B.Z.“ berichtete.

Entsprechend der Weisung mit dem Titel „Entscheidungsvorbehalt der Behördenleitung zum gewaltsamen Eindringen in linke Szeneobjekte“, könne es künftig schon noch „notwendig“ sein, dass die Berliner Polizei auch „gegen den Willen der Nutzer“ Szeneobjekte betreten müsse, so Polizeipräsidentin Slowik, aber:

Grundsätzlich ist vor dem gewaltsamen Eindringen in ein linkes Szeneobjekt der Sachverhalt zunächst der Behördenleitung zur Bewertung und Entscheidung auf dem Dienstweg vorzutragen.“

Allerdings gibt es eine Ausnahme: „Sollte bei Gefahr für Leib und Leben oder bei Verfolgung auf frischer Tat eine Eilbedürftigkeit für das gewaltsame Eindringen in eine Szeneobjekt bestehen, obliegt die Entscheidung einer durch die örtlich zuständige Direktionsleitung festgelegten Dienstkraft des höheren Dienstes“, zitiert „B.Z.“ aus der Weisung der Polizeipräsidentin.

FDP-Fraktion über neue Weisung entsetzt

Die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus ist laut „B.Z.“ entsetzt. Einmal mehr würde der Senat vor Linksextremisten kapitulieren und diesen gegenüber anderen Verbrechern Sonderrechte zur „gemütlichen Flucht einräumen“, sagte FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe dem „Berliner Blatt“. Er könne nicht nachvollziehen, warum die Polizei nach Straftaten sich so zögerlich verhalten sollte.

Weshalb dies ausgerechnet für linke Hochburgen gelten soll, ist angesichts der gleichzeitigen Verharmlosung linker Gewalt nicht nachvollziehbar“, so Luthe.

Er führte weiter aus: die Polizei wolle Recht durchsetzen und das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlin (ASOG) anwenden und werde nun von oben behindert.

Polizeisprecher Thilo Cablitz verteidigt die neue Weisung seiner Vorgesetzten. So würde die aktuelle Regelung „Handlungssicherheit“ schaffen. Zuvor seien die schriftliche Weisungslage aus 2015 und damalige mündliche Absprachen in Teilen voneinander abgewichen. Frau Slowik hätte mit der neuen Regelungslage „Klarheit geschaffen und Unsicherheiten ausgeräumt, so dass wir schneller entscheiden, schneller handeln können“, erklärte der Polizeisprecher gegenüber der „B.Z.“.

GdP-Vize: Stadt kuscht vor dem Thema Linksextremismus

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hingegen kann der neuen Weisung nichts positives abgewinnen. So ist es für Stephan Kelm, Landes-Vize-Chef der GdP unerträglich, an welchen Punkt man bereits angelangt sei und wie politisch in Berlin vor dem Thema Linksextremismus gekuscht würde.

Unsere Kollegen sind nicht lebensmüde und stürmen in die Rigaer 94 oder die Köpi, weil dort jemand Konfetti herunterwirft“, betont Kelm gegenüber der „B.Z“.

Aber wenn schwerste Straftaten begangen würden, blockiere dieser Freifahrtsschein für Linksradikale im Zweifelsfall Kriminalitätsbekämpfung und lebensrettende Maßnahmen durch Menschen, deren Leben wie zuletzt an Pfingsten durch Stein- und Flaschenwürfe gefährdet würde.

„Wir alle wissen, dass die geforderten Amtswege Stunden oder gar Tage dauern können“, beklagt Kelm. (er)



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