Berliner Anwalt: Zweiter Lockdown hat keine rechtliche Grundlage

Der Berliner Rechtsanwalt Marcel Templin äußert sich in einem Gespräch mit Epoch Times über rechtliche Grundlagen eines zweiten Lockdowns.
Von 28. Oktober 2020

Der zweite Lockdown, wie er heute schon von Kanzlerin Angela Merkel verkündet wurde, findet bei der Mehrheit der Juristen in Deutschland offenbar keine Zustimmung. Er sei auch rechtlich nicht vertretbar. Das geht aus einem Telefoninterview von Epoch Times mit dem Juristen Marcel Templin hervor.

Zu Recht werde das immer mehr kritisiert, erklärt der Anwalt, wobei man für den ersten Lockdown noch Verständnis haben könnte. Immerhin wusste damals keiner, wie sich die Dinge entwickeln würden.

„Beim zweiten Lockdown gibt es das Problem, dass er wahrscheinlich wieder über die Länderebene läuft“, so Templin, das heiße, dass dieser „wieder nicht unter Einschaltung der Parlamente und auch wieder nicht unter Geltung eines angepassten Infektionsschutzgesetzes und damit eines Parlamentsgesetzes“ geschieht.

„Da muss man wirklich sagen, liebe Politiker, ihr hattet jetzt Monate Zeit, die Dinge zu eruieren, die Maßnahmen zu erforschen, die Gefahrenlage.“ Auch hätte man schauen können, „ob es mildere Mittel gibt, ob man andere Dinge anwenden könne und wie man das gesetzlich auf andere Füße stellen kann“, kritisiert Templin.

Jetzt hätten alle „wie das Kaninchen auf die Schlange gestarrt“, fährt er fort, „und stellen am Ende fest, jetzt steht der zweite Lockdown vor der Tür“.

Für Templin sei das „schlicht und ergreifend das Ergebnis einer gesetzgeberischen Untätigkeit, und auch einer Untätigkeit der Verwaltung, vor allem der Infektionsschutzbehörden“. 

Keine rechtlichen Grundlagen vorhanden

Die jetzigen rechtlichen Grundlagen stünden nicht nur auf wackligen Füßen, sondern auf gar keinen Füßen. „Die Sache hätte über den Sommer stabilisiert werden können und dadurch hätte unter Umständen auch ein zweiter Lockdown verhindert werden können“, sagt der Jurist.

„Wenn ich als Staat handle und in die Rechte meiner Bürger eingreife, was ja grundsätzlich erstmal möglich ist, dann muss ich immer nach dem legitimen Ziel fragen, dass ich verfolgen will. Und sicherlich ist die Bekämpfung eines Infektionsgeschehens ein legitimes Ziel“, erklärt Templin, „aber keiner beantwortet, ob tatsächlich so ein Lockdown dieses Ziel bringt“.

Anhand der Fallzahlen aus dem ersten Lockdown habe man sehen können, dass er verhängt wurde, als die Zahlen, zumindest die veröffentlichten Zahlen, bereits gesunken waren.

Das heißt, der erste Lockdown hatte gar keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen im März und April.“

Deswegen stellt sich auch die Frage, „ist der Lockdown überhaupt ein effektives Mittel? Denn wenn wir schon über einen Katalog von Maßnahmen sprechen, müsste man auch schauen, ob „der überhaupt vom Infektionsschutzrecht gedeckt wäre“.

Wenn nicht, dann wäre der Lockdown sicher nicht das richtige Mittel, vor allem, wenn er so massiv in die Wirtschaft eingreift, so Templin. Dann wäre es sinnvoller, eher über Kontaktbeschränkungen zu sprechen und über Abstand halten. Dann sollte man dort gegebenenfalls Maßnahmen verschärfen, meint der Jurist.

„Aber ein absoluter Lockdown frei nach dem Motto – alle sitzen zu Hause und gucken nach draußen, wie sich alles entwickelt, das ist dann absolut nicht mehr gedeckt und ist auch am Ende der Prüfung sicher nicht mehr verhältnismäßig“, so Templin. 

Marcel Templin ist Rechtsanwalt in Berlin. Er ist Mitglied der „Mask Force“.

Das Interview führte Alexander Zwieschowski



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