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Polizei, Verwaltung, Feuerwehr

Berliner Beamtenbesoldung zwischen 2008 und 2020 war verfassungswidrig

Die Besoldung der Beamten in Berlin ist laut dem Bundesverfassungsgerichts über viele Jahre hinweg verfassungswidrig gewesen. Von 2008 bis 2020 seien rund 95 Prozent der Besoldungsgruppen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen.

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Das Bundesverfassungsgericht hat über die Besoldung von Beamten entschieden.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Die Besoldung der Berliner Landesbeamten ist jahrelang verfassungswidrig gewesen. Das Bundesverfassungsgericht stufte die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin für den Zeitraum von 2008 bis 2020 am Mittwoch weitgehend als grundgesetzwidrig ein.
Der Zweite Senat des Gerichts erklärte, dass rund 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen nicht mit dem Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes vereinbar seien.
Der Gesetzgeber in Berlin muss nun bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen schaffen.

Keine verfassungsrechtlich gebotene Mindestbesoldung

Die Entscheidung basiert auf mehreren Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des Bundesverwaltungsgerichts, die die Besoldung in verschiedenen Besoldungsgruppen und Zeiträumen zwischen 2008 und 2017 betrafen.
Das Bundesverfassungsgericht erweiterte die Prüfung auf alle Besoldungsordnungen A und den gesamten Zeitraum bis Ende 2020. Die Richter stellten fest, dass die Besoldung in den meisten Fällen die verfassungsrechtlich gebotene Mindestbesoldung nicht sicherstellte und die Pflicht zur kontinuierlichen Anpassung an die wirtschaftlichen Verhältnisse verletzt wurde.
Den Karlsruher Richtern zufolge verpflichtet das Alimentationsprinzip den Dienstherrn, Beamten einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren, um deren Unabhängigkeit zu sichern.
Die Besoldung müsse mindestens die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen, um ein reales Armutsrisiko zu vermeiden. Die festgestellte Unteralimentation könne nicht durch andere verfassungsrechtliche Erwägungen gerechtfertigt werden.

Bekommen alle eine Nachzahlung?

Der Beschluss bedeutet nicht, dass nun alle Berliner Landesbeamten Nachzahlungen zu erwarten haben. Eine rückwirkende Behebung der zu niedrigen Löhne sei nur bei den Klägern des Ausgangsverfahrens nötig und bei denjenigen Beamten, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden sei, erklärte das Bundesverfassungsgericht.
Konkret ging es um die Besoldung von Berliner Beamten, insbesondere der Polizei, der Verwaltung und der Feuerwehr.
Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, weil auch Gerichte aus anderen Bundesländern Karlsruhe nach der Rechtmäßigkeit der Bezahlung von Landesbeamten oder Richtern fragten. So bat etwa das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht das Verfassungsgericht erst vor wenigen Tagen um eine Prüfung der Bezüge für 2022.
Das Urteil könnte auch für andere Bundesländer Folgen haben, da weitere Klagen von Beamten erwartet werden. (dts/afp/red)

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