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Berliner Finanzamt erkennt Campact die Gemeinnützigkeit ab

Der Bewegung Campact wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt. Nach dem Urteil zu Attac im Februar 2019 hatte Campact diesen Schritt befürchtet. Campact darf damit keine neue Spendenbescheinigungen ausstellen, bei Großspenden über 20.000 Euro müssen Schenkungssteuern nachgezahlt werden.

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Seit 2019 nicht mehr gemeinnützig: Campact.

Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images

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Die Bewegung Campact verlor den Status einer gemeinnützigen Organisation. Das Berliner Finanzamt für Körperschaften teilte Campact mit, die Bewegung sei „überwiegend allgemeinpolitisch tätig und mache Kampagnen zu Themen, die keinem gemeinnützigen Zweck der Abgabenordnung zugeordnet werden könnten“, wie „ntv“ schreibt.
Nach dem Urteil zu Attac im Februar 2019 hatte Campact diesen Schritt befürchtet. Damals entschied der Bundesgerichtshof, dass Attac versuche, die politische Meinung zu beeinflussen – und dies nicht zur politischen Bildung beitrage. Damit sei Attac auch nicht gemeinnützig.
Campact schreibt dazu: „Genau wie Attac war auch Campact wegen der Förderung der politischen Bildung als gemeinnützig anerkannt. Und wie Attac ermuntert auch Campact Menschen dazu, sich in die politische Debatte einzumischen. Und wir tun dies von einem klaren progressiven Wertefundament aus – wir sind zwar unabhängig und überparteilich, aber nicht politisch neutral. Und genau dies ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes nicht mehr mit dem formellen Status der Gemeinnützigkeit vereinbar. Darum hat uns das Finanzamt Berlin nun auch die Gemeinnützigkeit aberkannt. “
Campact-Vorstandsmitglied Felix Kolb kritisiert: „Nach Attac ist jetzt Campact an der Reihe und verliert den Status der Gemeinnützigkeit“. Es sei „ein fatales Zeichen“, dass das Engagement Hunderttausender „als nicht gemeinnützig abgewertet und entwürdigt“.

Campact erscheinen rechtliche Schritte gegen das Urteil als nicht erfolgversprechend

„Aufgrund der aktuellen Rechtslage und des BFH-Urteils [Bundesfinanzhof] sind rechtliche Schritte nach Auffassung unserer Rechtsanwälte nicht erfolgversprechend. Deswegen konzentrieren wir unsere Energie zusammen mit unseren Partner*innen in der Allianz für Rechtssicherheit auf die politische Willensbildung auf eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen der Gemeinnützigkeit. Deswegen verlangen wir von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), dass er einen Vorschlag zur Modernisierung der Abgabenordnung vorlegt.“ (Zitat von Campact)
Vorstandsmitglied Kolb gibt Bundesfinanzminister Olaf Scholz die Verantwortung, da dieser seit Monaten keine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durchführe. Gesetzgeber in Bund und Ländern müssten endlich den „völlig veralteten“ Katalog der Zwecke reformieren, die eine Gemeinnützigkeit begründen, forderte Kolb.
Campact darf damit keine neue Spendenbescheinigungen ausstellen. Bei Großspenden über 20.000 Euro müssen Schenkungssteuern nachgezahlt werden, für die Großspender an sich hat es keine Auswirkungen. (ks)

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