Berliner Landgericht hält Mietendeckel für verfassungswidrig

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Epoch Times12. März 2020

Das Berliner Landgericht hält den für die Hauptstadt beschlossenen sogenannten Mietendeckel für verfassungswidrig. Dem Land Berlin fehle die Gesetzgebungskompetenz, teilte das Kammergericht am Donnerstag zur Begründung mit. Die Vorschriften seien formell verfassungswidrig. Die 67. Zivilkammer beschloss daher, dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen.

Im konkreten Verfahren hatte das Amtsgericht Spandau die beklagten Mieter zuvor zu einer Mieterhöhung von rund 70 Euro auf 964,61 Euro verurteilt. Im Berufungsverfahren beriefen sich die Mieter dann auf den Mietendeckel, der am 23. Februar in Kraft getreten war.

Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung hatte den Mietendeckel Ende Oktober auf den Weg gebracht. Damit werden die Mieten für fünf Jahre eingefroren, besonders hohe Mieten dürfen ab Ende des Jahres unter bestimmten Umständen abgesenkt werden. Der Mietendeckel soll für rund anderthalb Millionen Wohnungen in der Hauptstadt gelten. (afp)



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