Berliner Landgericht stuft Mietpreisbremse als verfassungswidrig ein

Die Mitpreisbremse widerspricht der Verfassung, stellt das Berliner Landgericht fest. Es führe zu einer "ungleichen Behandlung von Vermietern".
Titelbild
Neugebaute Wohnhäuser in Berlin.Foto: Britta Pedersen/dpa
Epoch Times19. September 2017

Das Berliner Landgericht hat die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft.

Die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch führe zu einer „ungleichen Behandlung von Vermietern“, was Artikel 3 des Grundgesetzes widerspreche, nach dem „wesentlich Gleiches gleich zu behandeln“ sei, erklärte das Gericht am Dienstag.

„Soweit der Gesetzgeber Differenzierungen vornehme, müssten diese durch Gründe gerechtfertigt werden, die dem Ziel der Differenzierung und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen seien.“

Dies habe der Gesetzgeber bei der Mietpreisbremse nicht beachtet und in verfassungswidriger Weise in das Recht der Mietvertragsparteien, im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit den Mietpreis zu regeln, eingegriffen.

Hintergrund war die Klage einer Mieterin, die einen Teil der gezahlten Miete zurückerhalten wollte, da diese ihrer Ansicht nach überhöht war. Die Mietpreisbremse soll zu einer Dämpfung des Mietanstiegs bei Neuvermietungen führen.

Die seit Mitte 2015 geltende Mietpreisbremse soll in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ die Kosten bei Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent deckeln. (afp)



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