Berliner Parlament beschließt umstrittenes Antidiskriminierungsgesetz

Berlin hat ein Gesetz gegen Diskriminierung durch öffentliche Stellen verabschiedet. Die rot-rot-grüne Regierungsmehrheit beschloss das sogenannte Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus.
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Das Abgeordnetenhaus in Berlin.Foto: istock
Epoch Times4. Juni 2020

In der Parlamentsdebatte sagte die SPD-Abgeordnete Susanne Kitschun: „Diskriminierungserfahrungen gehören für viel zu viele Menschen zum Alltag.“ Die Opposition kritisierte, das Gesetz stelle Landesbedienstete und insbesondere Polizisten unter Generalverdacht. „Es ist im wahrste Sinne ein Beamtendiskriminierungsgesetz“, sagte CDU-Fraktionschef Burkhard Dregger.

Konkret sieht das Gesetz vor, dass niemand im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung und einer Reihe weiterer Merkmale diskriminiert werden darf. Vorgesehen sind unter anderem gegebenenfalls Schadenersatzpflicht, die Möglichkeit einer Verbandsklage sowie die Einrichtung einer Ombudsstelle.

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte, es bedrücke ihn, wenn schwarze Bekannte im ganzen Stadtgebiet ihm schildern würden, von der Polizei häufiger als Weiße kontrolliert zu werden. „Das ist nicht in Ordnung und die können sich dann dagegen wehren.“ Diese Praxis, die auch als Racial Profiling bekannt ist, habe „leider in Einzelfällen“ auch mit Ressentiments zu tun, sagte der Justizsenator im Rundfunk Berlin-Brandenburg.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Gesetz kritisiert. „Wir müssen hinter der Polizei stehen und dürfen sie nicht unter Generalverdacht stellen“, sagte er dem „Tagesspiegel“ in der vergangenen Woche. Seehofer bezog sich darauf, dass mutmaßliche Opfer laut dem Gesetz „glaubhaft machen“ müssen, dass ihnen Unrecht widerfahren ist, und es dann an der öffentlichen Stelle liegt, den Vorwurf zu entkräften.

Entsprechende Kritik auch von Polizeigewerkschaften nannte Behrendt „überzogen“. Gerade im Diskriminierungsrecht sei eine derartige Beweislasterleichterung ein „sehr probates Mittel“, weil in der Regel nicht offen, sondern subtil diskriminiert werde.

Er zeigte sich überzeugt, dass die „übergroße Mehrheit“ der Mitarbeiter bei Polizei und anderen öffentlichen Stellen nicht diskriminieren wolle und nicht diskriminierend handle. „Für die ändert sich durch das neue Gesetz überhaupt nichts.“

Viele Diskriminierungen seien die Folge von Unwissenheit, weshalb auch Weiterbildungen notwendig seien, sagte die SPD-Politikerin Kitschun. Sie betonte, qua Gesetz würden sich etwaige Entschädigungsansprüche nie gegen einzelne Mitarbeiter richten, sondern stets gegen das Land Berlin. Das Gesetz kann auch etwa beim Beantragen von Sozialleistungen oder bei der Notengebung in der Schule greifen. (afp)



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