Berliner Polizeipräsident will mögliche Vertuschung im Fall Amri untersuchen

Die Pannen um den Berliner Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri sollen polizeiintern aufgeklärt werden: Das kündigte Berlins Polizeipräsident Klaus Kandt an. Der Verdacht der Vertuschung steht im Raum.
Titelbild
Der mutmaßliche Attentäter vom Breitscheidplatz, Anis Amri.Foto: Text: über dts
Epoch Times31. Mai 2017

Berlins Polizeipräsident Klaus Kandt will Ungereimtheiten und Pannen rund um die polizeilichen Ermittlungen im Fall Anis Amri aufklären. Er kündigte die Gründung einer behördeninternen „Taskforce Lupe“ an. Diese werde er selbst „gesamtverantwortlich leiten“ heißt es in einem Schreiben an die Polizeimitarbeiter, das dem Berliner „Tagesspiegel“ vorliegt.

Laut Recherchen des vom Senat eingesetzten Sonderermittlers Bruno Jost und des Landeskriminalamtes, sollen Ermittler versucht haben, polizeiliche Pannen im Fall Amri zu vertuschen. Mehrere Beamte des Landeskriminalamtes werden deswegen disziplinarrechtlich überprüft.

Für Polizeipräsident Kandt hat es nun „absolute Priorität, dass Verdachtsmomente rückhaltlos aufgeklärt werden“, zitiert der Tagesspiegel aus dem internen Schreiben.

Wurde Untätigkeit der Behörden vertuscht?

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte Strafanzeige gestellt, nachdem bekannt geworden war, dass Ermittlungsakten über Anis Amri nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche zurückdatiert und abgemildert worden waren. Möglicherweise sollte so Untätigkeit der Behörden vor dem Attentat vertuscht werden, berichtet DPA.

Es geht um die brisante Frage, ob der Anschlag hätte verhindert werden können, wenn Amri wegen anderer Delikte vorher verhaftet worden wäre.

Seit Freitag wurden Wohnräume und Arbeitsplätze von mehreren Mitarbeitern des Landeskriminalamtes durchsucht, gab die Berliner Staatsanwaltschaft am Montag bekannt. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet. Beschlagnahmt wurden Handys, Laptops und Speichermedien. Die Kollegen des Beschuldigten gelten laut Staatsanwaltschaft als Zeugen.

(rf/dpa)



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