Berliner Terror-Anschlag: Gefährder Anis Amri war schon in Abschiebehaft – Doch nur für einen Tag

Der Fall des Tunesiers zeige, wo die Defizite liegen. "Er war höchst gefährlich, er war als Gefährder eingestuft. Ist nicht abgeschoben worden. Es gab verschiedenste Abschiebeversuche. Er konnte nicht abgeschoben werden." So der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer.
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Der Berliner Terror-Anschlag hat am 19.12. 12 Menschen getötet.Foto: Michele Tantussi/Getty Images
Epoch Times22. Dezember 2016

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer (CSU), hat nach dem Berliner Terroranschlag vom Montagabend eine Verlängerung der Abschiebehaft gefordert. Der für den Anschlag verdächtige Anis Amri „war sogar in Abschiebehaft, musste nach einem Tag wieder entlassen werden. Also, wir müssen deshalb die Dauer der Abschiebehaft verlängern“, sagte der CSU-Politiker im RBB-„Inforadio“.

Der Fall des Tunesiers zeige, wo die Defizite liegen. „Er war höchst gefährlich, er war als Gefährder eingestuft. Ist nicht abgeschoben worden. Es gab verschiedenste Abschiebeversuche. Er konnte nicht abgeschoben werden.“ Man müsse bei den ausreisepflichtigen Personen stärker differenzieren „zwischen denen, die unverschuldet nicht ausreisen können und denen, die es selbstverschuldet renitent verhindern, dass sie ausreisen“.

Die Abschiebehaft kann in Deutschland bislang bis zu sechs Monaten angeordnet werden. Sie kann um höchstens zwölf Monate verlängert werden. Der CSU-Politiker appellierte zudem an den Bundesrat, einem Gesetz zuzustimmen, dass Tunesien als sicheres Herkunftsland einstuft.

Im Gespräch mit „Focus-online“ gab Stephan Mayer vier konkrete Gesetzesänderungen an, die durch den Fall Anis A. wieder zur Notwendigkeit geworden seien:

Erstens, brauche man einen eigenen Haftgrund für Ausreisepflichtige, von denen eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit ausgeht. Die Union fordere das schon lange, die SPD lehnte es bisher ab.

Zweitens müsse die Dauer der Abschiebehaft auf mindestens 14 Tage verlängert werden. Im Fall Anis A. musste er nach einem Tag wieder entlassen werden, weil es Zweifel an seiner Staatsangehörigkeit gab, anschließend floh er. Verlängere man die Zeit, können aufkommende Zweifel noch geklärt werden.

Drittens müsse man unterscheiden zwischen Ausreisepflichtigen, die unverschuldet nicht ausreisen könnten und denen, die sich renitent verhalten, indem sie bei ihrer Staatsangehörigkeit lügen. Anis hätte als abgelehnter Asylbewerber das Land verlassen müssen, hat aber eine Duldungsbescheinigung bekommen.

Und viertens müssten die Maghreb-Staaten, zu denen auch Tunesien gehört, zu einem sicheren Herkunftsland deklariert werden. „Das Gesetz haben wir im Bundestag längst verabschiedet, aber leider hat der Bundesrat diesem Gesetz nicht zugestimmt. Die Grünen müssen hier endlich ihren Widerstand aufgeben, so Mayer.“ (dts/mcd)

https://www.youtube.com/watch?v=FsXj1hTjAso



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