Clan-Kriminalität: Innenministerkonferenz beschließt länderübergreifende Zusammenarbeit

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) freut sich über den Beschluss der letzten Innenministerkonferenz, dass man jetzt bundesweit kooperierend gegen Clankriminalität vorgehen wolle. Dazu gehören auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern.
Titelbild
Die Polizei stoppt einen Mercedes, dessen Insassen an einer Beerdigung eines Clan-Mitglieds teilnehmen wollen.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times17. Juni 2019

Die Bekämpfung der Clan-Kriminalität in Deutschland war eines der Themen auf der Innenministerkonferenz (IMK) letzte Woche in Kiel. Hier fassten die Innenminister der 16 Bundesländer zusammen mit dem Bundesinnenministerium den Beschluss, über die innerdeutschen Ländergrenzen hinaus bei der Bekämpfung der Clankriminalität ab sofort konsequent zusammenzuarbeiten – was Sicherheitsexperten schon lange fordern.

Berliner Innensenator, Andreas Geisel (SPD) schreibt:

Wir haben heute in Kiel einstimmig den Beschluss gefasst, Clan-Kriminalität konsequent zu bekämpfen.“

Gezielt soll jetzt mit einer länderübergreifende Koordination gegen kriminelle Angehörige aus ethnisch abgeschotteten Strukturen vorgegangen werden. Dazu werden länderübergreifende Einsätze nun bundesweit koordiniert. Auf Basis der in einigen Ländern entwickelten Lagebilder soll eine einheitliche und bundesweite Lageübersicht „Clan-Kriminalität“ entwickelt werden, so Andreas Geisel.

Mahmoud Al-Zein, Leiter des kurdisch-libanesischen Al-Zein-Clans, reist ab, nachdem er an der Beerdigung von Nidal R. auf einem Friedhof am 13. September 2018 in Berlin teilgenommen hat. Foto: Sean Gallup/Getty Images

Neben den wichtigen Fragen der Prävention- und Aussteigerprogramme haben sich die Innenminister und -senatoren auch darauf verständigt, aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern zu verstärken und enger zu koordinieren.

Wir brauchen den ganzen Baukasten an Möglichkeiten, um dieses besondere Kriminalitätsphänomen in den Griff zu bekommen. Wir in Berlin haben mit unserem 5-Punkte-Plan seit Ende 2018 die Instrumente dafür geschaffen. Ich bin sehr froh, dass wir das jetzt auch bundesweit anwenden können“, sagte Geisel.

Der 5-Punkte-Plan des Berliner Senates umfasst:

  1. Konsequente Verfolgung und Ahndung von Regelverstößen z.B. bei Profilierungsfahrten und Ordnungswidrigkeiten, wozu beispielsweise Autokorsos, Autorennen, Missachtung der Parkordnung usw. gehören.
  2. Gründung einer Spezialabteilung durch die Generalstaatsanwaltschaft zur Abschöpfung kriminellen Vermögens.
  3. Verstärkte Gewerbe- und Finanzkontrollen und konsequente Anzeige von Steuerstraftaten nach entsprechenden Hinweisen durch alle beteiligten Behörden an die Finanzverwaltung.
  4. „Einstieg verhindern, Ausstieg ermöglichen“ – der Aufbau von Aussteiger- und Präventionsprogrammen für Clan-Mitglieder.
  5. Ressortübergreifende Zusammenarbeit: Eine Koordinierungsstelle für Organisierte Kriminalität (KO-OK) ist eingerichtet. Über den Tisch dieser Koordinierungsstelle gehen die ressortübergreifenden Ermittlungsdetails – vom Knöllchen, über Steuerunterlagen bis zum Observationsbericht.

Mohamed Taha Sabri, Imam in der Dar Assalam-Moschee, geht zum Abschluss der Beerdigung von Nidal R. vom  Friedhof. Foto: Sean Gallup/Getty Images

Für Berlins Innensenator ist besonders die Einziehung von illegal erlangtem Vermögen ein wichtiger Hebel, um kriminelle Clanmitglieder empfindlich zu treffen.

Rechtsgrundlage hierfür sei das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 1. Juli 2017. Die IMK wird bis zu ihrer Herbstsitzung 2019 prüfen, welche Erfahrungen mit den neuen Rechtsgrundlagen vorliegen und ob diese ausreichend sind.

Issa Remmo, Chef des libanesischen arabischen Remmo-Clans, der von der Polizei wegen Geldwäsche untersucht wurde, reist ab, nachdem er ebenfalls an der Beerdigung von Nidal R. auf einem Friedhof am 13. September 2018 in Berlin teilgenommen hat. Foto: Sean Gallup/Getty Images

Kürzlich erst gab es in Berlin nach Aussage Geisels Durchsuchungen im Zusammenhang mit beschlagnahmten Immobilien. Davor hatte die Berliner Staatsanwaltschaft im Zuge von Geldwäscheermittlungen gegen eine Großfamilie und Verdächtige aus deren Umfeld Mieteinnahmen beschlagnahmt und zwei Gebäude durchsucht.

Im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren waren im Juli 2018 in der Hauptstadt 77 Immobilien im Gesamtwert von rund 9,3 Millionen Euro beschlagnahmt worden. Auch in Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen gab es zuletzt wiederholt Razzien gegen Clankriminalität. (afp/er)

 



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