Berlins Polizei schickt fast 3.000 Beamte in Silvester-Einsatz

Titelbild
Geschmückter Weihnachtsbaum steht vor dem Reichstagsgebäude am 02. Dezember 2020 in Berlin, Deutschland. Da die meisten Weihnachtsmärkte abgesagt wurden, bleibt nur die festliche Beleuchtung in vielen Städten.Foto: Maja Hitij/Getty Images
Epoch Times31. Dezember 2020

Die Berliner Polizei bereitet sich mit einem massiven Personalaufgebot auf die Silvesternacht vor. Geplant sei der Einsatz von 2.900 Beamten – davon 600 Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern, sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Bei dem Einsatz gehe es vor allem um die Durchsetzung des Infektionsschutzes, indem Menschen-Ansammlungen verhindert werden. Die Beamten sollen die Böller-Verbotszonen kontrollieren und auch bei illegalen Silvester-Partys einschreiten.

Wer gegen die Auflagen verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro belegt werden. Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik sagte im rbb-Inforadio, die Einsatzkräfte seien für die Silvesternacht gut aufgestellt.

„Wir wollen Ansammlungen verhindern“

„Wir wollen Ansammlungen verhindern, um in dieser zugespitzten Situation einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern“, sagte Slowik. Dazu zähle auch, gegen „immer noch denkbare, auch unerlaubte Versammlungen“ vorzugehen – etwa von sogenannten Querdenkern oder Menschen aus dem linksextremistischen Bereich.

Die Beamten hätten insbesondere das Regierungsviertel und das Brandenburger Tor im Auge, wo sich normalerweise hunderttausende Menschen zum Feiern des Jahreswechsels versammeln: „Es lohnt nicht, zum Brandenburger Tor zu kommen, das ist weiträumig abgesperrt“, sagte die Polizeipräsidentin. Sie setze auf die Vernunft der Bürger: „Wir haben einen großen Teil der Berlinerinnen und Berliner, die vernünftig sind und zuhause zu fünft feiern“, so die Polizeipräsidentin.

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Kein Tischfeuerwerk zu finden

Doch nicht nur mit Präsenz auf den Straßen versucht Berlins Regierung Einfluss auf das Begehen des Jahreswechsels zu nehmen. Bereits in den letzten Tagen suchte das Berliner Gesundheitsamt verschiedene Einzelhandelsgeschäfte auf, um auch das Tischfeuerwerk und Ähnliches entfernen zu lassen. Selbst Artikel zum Bleigießen lassen sich in Berlin schwer finden, was allerdings auch an einer erhöhten Nachfrage aufgrund mangelnder Alternativen liegen könnte.

Für Berlin gelten die durch den Senat erlassenen Corona-Einschränkungen am 31. Dezember 2020 und 01. Januar 2021. Dies bedeutet, dass private Zusammenkünfte mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet sind. Kinder bis zu 12 Jahren werden hierbei nicht mit einberechnet.

Aufenthalt und Verwendung von Feuerwerk auf bestimmten Plätzen verboten

Der Aufenthalt und die Verwendung von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen ist in bestimmten Straßen und Grünanlagen sowie auf bestimmten Plätzen nicht erlaubt (Übersicht der Verbotszonen).

Im öffentlichen Raum ist der Verzehr von alkoholischen Getränken – etwa Glühwein oder Sekt – grundsätzlich verboten. Zudem dürfen alkoholische Getränke am 31. Dezember 2020 ab 14:00 Uhr bis 01. Januar 2021 6:00 Uhr weder verkauft noch ausgeschenkt oder abgegeben werden. Für den Einzelhandel gilt ein Feuerwerksverkaufsverbot. Für den 31. Dezember 2020 und am 01. Januar 2021 gilt ein grundsätzliches Versammlungsverbot. (afp/er)



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