Beschlüsse des Bundestages: Was sich 2023 ändert

Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz verabschiedet. Während auf gut verdienende Energieunternehmen eine Übergewinnsteuer zukommt, werden Arbeitnehmer entlastet. Auch Krankenhäuser sollen mehr Geld für die Kinderversorgung und Entlastungen für Pflegekräfte bekommen.
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Der Reichstag in Berlin.Foto: Istock
Epoch Times6. Dezember 2022

Am letzten Tag seiner vorletzten Sitzungswoche in diesem Jahr hat der Bundestag zahlreiche Gesetze beschlossen. Der Bundesrat muss dem Jahressteuergesetz noch zustimmen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schrieb auf Twitter, das Gesetz enthalte einige „Wermutstropfen“, aber vor allem gute Nachrichten.

Steuerentlastungen sind unter anderem im Wohnungsbau, für Solarstromanlagen und für Arbeitnehmer vorgesehen. Höhere Abgaben in Form einer „Übergewinnsteuer“ werden künftig für einige Energieunternehmen fällig. Auch Immobilien-Übertragungen könnten teurer werden.

Gut integrierte Ausländer, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, sollen eine Perspektive erhalten. Asylverfahren sollen beschleunigt werden, die Qualität der Kita-Betreuung soll steigen. Auch für den Krankenhausbereich gibt es Neuerungen.

Entlastungen für Arbeitnehmer

Die Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer bei der Steuererklärung und die Homeoffice-Pauschale werden ab 2023 in einer Tagespauschale von sechs Euro (bisher fünf) zusammengeführt, wie die „Tagesschau“ berichtete.

Die Pauschale könne für 210 Tage geltend gemacht werden. Zudem werde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Werbungskosten von 1.200 Euro auf 1.230 Euro erhöht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt von 4.008 Euro auf 4.260 Euro.

Wohnungsbau

Im Mietwohnungsbau werde die Sonderabschreibung fortgeführt. Sie sei aber an klimafreundliches Bauen gekoppelt, so die „Tagesschau“ weiter.

Für vier Jahre könnten jeweils fünf Prozent der Herstellungskosten steuerlich abgesetzt werden, wenn der sehr hohe Standard des Energieeffizienzhauses 40 eingehalten werde. Zudem dürfen die Baukosten in diesem Fall nicht über 4.800 Euro pro Quadratmeter liegen. Neu sei außerdem, dass ab Jahresanfang 2023 die lineare Abschreibung für Wohngebäude von zwei auf drei Prozent angehoben werde.

Übergewinnsteuer

Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft sollen einen auf die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 befristeten Energiekrisenbeitrag leisten. Damit wird eine EU-Vorgabe umgesetzt. Gewinne, die im Vergleich zu den Vorjahren den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen, werden mit 33 Prozent besteuert.

Die auf eine bis drei Milliarden Euro geschätzten Einnahmen sollen zur Finanzierung der Strompreisbremse für Verbraucher beitragen.

Weniger wirtschaftlicher Druck in Kliniken

Krankenhäuser sollen mehr Geld für die Kinderversorgung und Entlastungen für Pflegekräfte bekommen. Die Neuregelungen zielen unter anderem darauf, Arbeitsbedingungen der oft stark belasteten Pflegekräfte zu verbessern. Vorgesehen ist eine schrittweise Einführung. Zudem sollen bestimmte Klinikuntersuchungen künftig als Tagesbehandlung ohne Übernachtung möglich sein.

Bessere Qualität in Kitas

Die Bundesregierung will die Qualität der Kindertagesbetreuung verbessern. Dafür stellt der Bund den Ländern in den kommenden zwei Jahren fast vier Milliarden Euro zur Verfügung.

Sie sollen sich im Gegenzug künftig auf „Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“ konzentrieren, um die Betreuung zu fördern. Dazu gehören die Förderung von frühkindlicher Bildung, guter Ernährung oder sprachlicher Entwicklung.

Um letzteren Qualitätspunkt zu unterstützen, wird der Bund die Finanzierung des Förderprogramms „Sprach-Kitas“ noch bis zum Sommer des kommenden Jahres übernehmen. Dann sollen die Länder nach dem Willen von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) das Programm weiterfinanzieren.

Ursprünglich sollte die Bundesförderung bereits zum Jahresende auslaufen – was viele Länder und insbesondere CDU und CSU verärgert hatte. (dpa/il)



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