Beschlüsse im Bundestag: Milliarden für Gemeinden, Kfz-Steuerreform, Insolvenzrechtslockerung

Gestern standen bis kurz vor Mitternacht noch wichtige Gesetzentwürfe auf der Tagesordnung, inklusive einer Änderung des Grundgesetzes. Bei den Beschlüssen geht es um Maßnahmen, um die Corona-Krise abzufedern – aber auch um mehr Klimaschutz.
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Ein Blick in die Sitzung im Bundestag am 9. September.Foto: Maja Hitij/Getty Images
Epoch Times18. September 2020

Eine Milliarden-Entlastung für die Gemeinden, mehr Luft für angeschlagene Unternehmen in der Corona-Krise – und eine Kfz-Steuerreform für mehr Klimaschutz: Der Bundestag hat am Donnerstag (17.9.) wichtige Gesetze beschlossen.

ENTLASTUNG DER GEMEINDEN:

Wegen der Corona-Krise und der angespannten Lage vieler Firmen ist die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden eingebrochen. Der Bund springt ihnen nun zur Seite und kompensiert für dieses Jahr Ausfälle in Höhe von rund 6,1 Milliarden Euro. Auch die Länder wollen mit Milliarden helfen. Der Bund will sich außerdem dauerhaft stärker an den Kosten für Unterkunft und Heizung bei Hartz-IV-Empfängern beteiligen, auch das kostet Milliarden. Für beide Maßnahmen war eine Grundgesetzänderung notwendig.

Der Bundesrat befasst sich an diesem Freitag mit dem Gesetz, eine Zustimmung galt als sicher. Der Deutsche Städtetag hatte die Entlastungen bereits begrüßt – aber zusätzliche Milliardenhilfen vom Bund auch für die Jahre 2021 und 2022 gefordert.

KFZ-STEUEREFORM:

Ab 2021 steigt für neue Autos mit hohem Spritverbrauch die Kfz-Steuer. Das soll die Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind nicht betroffen. Die Kraftfahrzeugsteuer wird künftig stärker daran ausgerichtet, wie viel CO2 ein Fahrzeug ausstößt. Die CO2-Komponente wird gegenüber dem Hubraum stärker gewichtet. Umweltschützer und die Grünen kritisierten, die Reform bringe dem Klimaschutz zu wenig. Zur Reform gehört auch eine längere Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge.

LOCKERUNG IM INSOLVENZRECHT:

Angesichts der weiter angespannten Lage vieler Unternehmen in der Corona-Krise wird das Insolvenzrecht weiter gelockert. In Fällen der Überschuldung wird die Antragspflicht bis Jahresende ausgesetzt. Das soll in Bedrängnis geratenen Firmen weiterhin Luft verschaffen, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben. Die weitere Aussetzung gilt für Betriebe, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Im März war die Insolvenzantragspflicht bis Ende September ausgesetzt worden – für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht.

BATTERIEGESETZ:

Das Gesetz regelt vor allem den Wettbewerb zwischen den Rücknahmesystemen. Die Sammelquote für Batterien wird von 45 auf 50 Prozent erhöht – allerdings lag sie in der Praxis zuletzt schon bei gut 52 Prozent. Aus der Opposition hatte es zusätzliche Forderungen gegeben, etwa nach einem Pfandsystem, neuen Regeln für die Rücknahme etwa von E-Bike-Batterien, höheren Sammelquoten oder zur Verhinderung von Bränden.

FÖRDERUNG DER ELEKTROMOBILITÄT:

Mieter und Wohnungseigentümer bekommen einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladestation für Elektroautos. Konkret geht es um einen Anspruch auf Einbau eines solchen Ladeanschlusses auf eigene Kosten. Das gilt auch für Maßnahmen zum Einbruchsschutz oder zur Barrierefreiheit. „Umbauten sind nun einfacher möglich, damit Wohnanlagen energetischen Standards entsprechen und ältere Eigentümer auch im Alter noch barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung haben“, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Mit dem Anspruch auf Einbau einer Ladestation bringe man die Wende zur E-Mobilität gezielt voran.

NEUE „OBHUTSPFLICHT“:

Damit zurückgeschickte Kleidung und andere Neuwaren nicht auf dem Müll landen, sind neue Verpflichtungen für Händler geplant. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz enthält eine neue „Obhutspflicht“. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Es gibt damit dann grundsätzlich eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Waren gebrauchstauglich bleiben und nicht zu Abfall werden. Für wen und welche Waren das genau gilt und welche Sanktionen drohen, muss noch geregelt werden. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass künftig zum Beispiel die Hersteller und Verkäufer von Einwegbechern oder Zigaretten an den Kosten beteiligt werden können, die für die Entsorgung anfallen. (dpa)



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