Beschwerde von Berliner AfD gegen Verfassungsschutzbericht überwiegend erfolglos

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Alternative für Deutschland (AfD). Symbolbild.Foto: Maja Hitij/Getty Images
Epoch Times16. November 2021

Eine Beschwerde der Berliner AfD gegen die Vorstellung des Berliner Verfassungsschutzberichts 2020 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ist überwiegend erfolglos geblieben. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.

Die Berliner AfD hatte vor dem Verwaltungsgericht der Hauptstadt unter anderem erreichen wollen, es zu unterlassen, sie als Verdachtsfall einzuordnen sowie sie und/oder ihre Mitglieder mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die Anträge wurden jedoch abgelehnt – und auch die Beschwerde dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht blieb ohne Erfolg.

Zur Begründung teilte das Gericht mit, die Berliner AfD habe nicht hinreichend glaubhaft machen können, dass sie als extremistischer Verdachtsfall eingestuft werde. Sie stütze sich „im Kern schlicht auf eine Mutmaßung“. Dahingehende Presseberichte der Berliner Morgenpost, die sich auf – scheinbar –  valide, aber nicht verifizierbare Quellen beriefen, seien dem Antragsgegner – dem Land Berlin –  nicht zuzurechnen und von ihm nicht zu verantworten. Zu einer Bestätigung oder einem Dementi der Berichterstattung sei er nicht verpflichtet.

Ebenso wenig sei dargelegt, dass der AfD-Landesverband nachrichtendienstlich beobachtet werde. Die „bloße Spekulation“ über die Möglichkeit einer nachrichtendienstlichen Beobachtung verleihe ihr keinen Unterlassungsanspruch. Das gelte selbst dann, wenn diese Vermutung Auswirkungen auf die innerparteiliche Willensbildung haben sollte.

Mit einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht hatte die Partei jedoch Erfolg. So hatte das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren auf Antrag des AfD-Landesverbandes das Land Berlin vorläufig verpflichtet, im Verfassungsschutzbericht 2020 die Angaben zu aktiven Anhängern des formal aufgelösten „Flügels“ zu löschen. Denn es sei nicht gelungen, Aktivitäten von Anhängern des Flügels speziell in Berlin für den Berichtszeitraum glaubhaft zu machen.

Die AfD hatte nun vor dem OVG beantragt, das Land Berlin zu verpflichten, durch eine Pressemitteilung bekannt zu geben, dass ihm das Verwaltungsgericht die – bereits gelöschte – Berichterstattung über die aktiven Anhänger des „Flügels“ im Verfassungsschutzbericht mangels Glaubhaftmachung vorläufig untersagt hat. Diesem Antrag gab das Gericht statt. (afp/dl)



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