Bewährung für minderjährigen Sex-Täter (15) in Herford – Iraker muss „erst lernen“, so sein Anwalt

Eine Geschichte, die mit dem Vorwurf der Verschleierung durch die Behörden leben musste, ging Anfang Juni mit einer Bewährungsstrafe für einen jugendlichen irakischen Sex-Täter juristisch zu Ende. Eine junge Studentin wurde in ihrer ersten Nachtschicht in einem AWO-Flüchhtlingsheim von einem Bewohner sexuell attackiert. Die Polizei und Staatsanwaltschaft sprach von sexueller Nötigung, andere Quellen von einer Vergewaltigung. Was auch immer in jener Nacht des 25. Oktober 2015 passierte, die 22-Jährige wird es nie vergessen.
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SymbolbildFoto: Getty Images/GettyImages
Epoch Times22. Juni 2016

Es sollte ihr erster und letzter Einsatz im neuen Job werden und er endete in einem Horror für die junge Studentin.

Während der Nacht wurde die noch unerfahrene Flüchtlingshelferin von einem 15-jährigen Iraker angegriffen, der Sex von ihr wollte.

Sie war erst kurz vorher als geringfügig Beschäftigte von der Arbeiterwohlfahrt Ostwestfalen-Lippe eingestellt worden. Eine Schulung für den Umgang mit den jungen Asylbewerbern hatte sie nicht bekommen.

Doch die junge Frau sollte in ihrem ersten Einsatz schon die Wochenend-Nachtschicht von Samstag auf Sonntag übernehmen, ganz allein.

Eine Wärmflasche fürs Bett

So trug es sich also zu, dass die junge Frau völlig alleine mit den Flüchtlingen im Haus war, als des Nachts gegen 1.30 Uhr ein 15-jähriger Iraker sie aufsuchte und nach einer Wärmflasche fragte. Ohne weiter darüber nachzudenken, gab die Studentin ihm die Wärmflasche und forderte ihn dann auf, wieder in sein Zimmer zurückzugehen. Doch dies tat er nicht.

Allein dieser Umstand sollte doch nachdenklich stimmen: Ein jugendlicher Iraker kommt nach einer sicherlich unkomfortablen Reise von über 4.000 Kilometern nach Deutschland und braucht mitten in der Nacht von der allein im Heim verweilenden 22-jährigen Studentin eine Wärmflasche für sein Bett.

Vielleicht reagierte die junge Frau nicht in gewünschter Weise, vielleicht passte es dem jungen Iraker auch nicht, Anweisungen von einer Frau zu bekommen, vielleicht meinte er mit Wärmflasche gar die junge Frau, man weiß es nicht. Jedenfalls kam es zu einem Wortgefecht, der Streit eskalierte, berichtete das "Westfalenblatt".

Versionen der Tat

Unter dem Titel "Sexuelle Nötigung in einer kommunalen Unterbringungseinrichtung", meldete die Polizei Herford kurz und knapp, dass die Mitarbeiterin von einem 15-jährigen Bewohner sexuell bedrängt wurde, sich erfolgreich zur Wehr setzte und die Polizei verständigte. Ein Beamter mit Namen Michael Albrecht wurde für Rückfragen angegeben.

Dieser offiziellen Darstellung gegenüberstehend gibt es eine Version des Hamburger Autors und Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel, der eine vertuschte Vergewaltigung moniert. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte jedoch: "Die Darstellung der Polizei ist absolut korrekt. Alles andere ist Unfug", so Christoph Mackel. Die Äußerungen Steinhöfels seien absurd und würden Rechtsradikalen in die Hände spielen, so der Sprecher Ende Oktober 2015.

Auf Nachfrage bei Polizeisprecher Albrecht hatte Steinhöfel wohl das Gefühl, dass hier etwas verschwiegen werde. Zur Meldung der "Sexuelle Nötigung" und den möglicherweise unterschlagenen Begriff der Vergewaltigung befragt, soll Albrecht mit dem "Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen" argumentiert haben, und dass es dieser verbieten würde, die Vergewaltigung zu erwähnen.

Steinhöfel blieb auch nach teils heftiger Kritik bei seiner Version: "Bei mir hat sich jemand aus dem Umfeld des Opfers gemeldet. Meine Informationen stammen quasi aus erster Hand", zitierte das "Westfalenblatt" den Rechtsanwalt und Blogger. Danach soll die Frau sogar noch in der Nacht in die Notaufnahme des Krankenhauses Bad Oeynhausen gebracht worden sein.

Wie das Blatt aus zuverlässiger Quelle erfahren habe, soll der Jugendliche sich entblößt und die Frau zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben.

Die 22-Jährige soll sich, so die offizielle Version, gewehrt haben und in ein Büro geflüchtet sein. Dann habe sich der 15-Jährige wieder beruhigt. Später sei er von der Polizei festgenommen worden.

Das alles war etwa zwei Monate vor der Kölner Silvesternacht, in der Hunderte Frauen ihr Schweigen brachen und zahllose Anzeigen wegen sexueller Straftaten bis hin zur Vergewaltigung tätigten. Auch die Polizei konnte und wollte von da ab nicht mehr schweigen. Skandalöserweise wollte jedoch das NRW-Innenministerium sogar noch die politisch unkorrekten Polizeimeldungen verhindern. Der Mut dieser Frauen änderte sogar das liberale Schweden und ermutigte auch hier die Opfer aufzustehen.

Mandant muss "erst lernen"

Der Vormund des jungen Irakers, Rechtsanwalt Hans-Christian Brandis aus Bielefeld, verteidigte ihn auch im Prozess: "Mein Mandant musste erst lernen, dass sein Verhalten in Deutschland eine massive Grenzüberschreitung darstellt. Jetzt weiß er das."

Ob ein solcher Angriff in der Heimat des Jugendlichen, im Irak, legitim ist, erörterte der Anwalt allerdings nicht.

Kritik übte er indes an der AWO und indirekt sogar an der Unkenntnis des Opfers: "An der Tat gibt es nichts zu beschönigen. Aber aus langer Erfahrung weiß ich, dass eine ausgebildete Kraft die Situation wahrscheinlich in den Griff bekommen hätte, bevor sie eskaliert wäre. Die AWO hat die Studentin in jener Nacht sich selbst überlassen", sagte der Rechtsanwalt der Zeitung.

Opfer erhob keinen Vergewaltigungsvorwurf

Am 2. Juni wurde der inzwischen 16-jährige junge Iraker von einem Jugendschöffengericht in Herford in einer nicht öffentlichen Sitzung wegen versuchter sexueller Nötigung zu zwei Wochen Dauerarrest und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah den von der Staatsanwaltschaft angeklagten Versuch einer Vergewaltigung für nicht gegeben, zumal das Opfer, die junge Studentin der Erziehungswissenschaften, auch keinen solchen Vorwurf erhob.

Seltsamerweise musste die Studentin in der Tatnacht sogar noch weiterarbeiten, da sich unter der Nummer des angeblich ständig zu erreichenden Vorgesetzten nur die Babysitterin seines Kindes meldete. Auch die Polizei bot in jener Nacht keine Opferbetreuung an.

Abweichend von der Version "Notaufnahme im Krankenhaus", berichtete die junge Flüchtlingshelferin später dem "Westfalenblatt": "Ich stand unter Schock und dachte, du kannst die Jugendlichen jetzt nicht alleine lassen. Du hast die Verantwortung für sie." Deshalb habe sie eine Freundin angerufen, die mit ihrem Bruder dann gekommen und bis zum Schichtwechsel um 8 Uhr in der Einrichtung geblieben sei.

Was auch immer genau vorgefallen war, die 22-Jährige war anschließend sechs Wochen arbeitsunfähig – aus psychischen Gründen. Anschließend kündigte sie den Job.

AWO-Sprecher Erwin Tälkers bedauerte den Vorfall sehr: "Wir haben der Studentin umfassende persönliche und psychologische Hilfe zukommen lassen."

Auch setze die AWO jetzt Sicherheitskräfte in der Nachtbereitschaft ein. "Dadurch kann ein solcher Vorfall nicht mehr passieren", glaubt Tälkers.

Erinnerungen an Mord an Helferin in Schweden

Eine junge Mitarbeiterin allein in die Wochenend-Nachtschicht in ein Heim minderjähriger alleinreisender Flüchtlinge zu schicken ist schon grob fahrlässig.

AWO-Sprecher Erwin Tälkers rechtfertigte sich damit, dass man im Herbst innerhalb kürzester Zeit Betreuungsmöglichkeiten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge habe schaffen müssen. "Deshalb musste die praktische Einarbeitung neuer Mitarbeiter oft sehr schnell gehen."

Dem gegenüber sagte die Studentin, die erst am Tag vor der Tat ihren Arbeitsvertrag unterschrieb dem "Westfalenblatt": "Ich sollte geschult werden, aber dann teilte man mich direkt für die Nachtschicht ein."

Diese Geschichte erinnert unweigerlich an einen Fall im Januar im schwedischen Mölndal, der eine Kursänderung in der Asyldebatte in dem nordeuropäischen Land brachte. Auch hier wurde eine wenig erfahrene junge Helferin allein in eine Nachtschicht mit minderjährigen alleinreisenden Flüchtlingen geschickt und von einem der Jugendlichen ermordet. (sm)



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