Revision abgelehnt: Ehefrau angebrannt, gelöscht, fürs Leben gezeichnet – BGH bestätigt 14,5 Jahre Haft für Haci Ahmet Ü.

Es sollte kein Ehrenmord werden. Doch sie sollte mit den Folgen leben. Eiskalt plante er die Tat: Er übergoss sie mit Benzin, zündete sie an und löschte sie kurz darauf wieder - um sie fürs Leben zu zeichnen. Der Bundesgerichtshof lehnte die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt ab, wie Karlsruhe jetzt informierte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des türkischen Staatsbürgers Ahmet Ü. (41) durch das Landgericht Darmstadt (LG Darmstadt, 21.6.2017, 500 Js 40062/16 – 11 Ks) zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft bestätigt, wie die Pressestelle in Karlsruhe am heutigen 6. März informierte.

Der Angeklagte hat die Verletzung materiellen Rechts beanstandet. Die daraufhin veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler ergeben. Das landgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.“

(Bundesgerichtshof, 21.2.2018, 2 StR 511/17)

Der Mann hatte seine marokkanische Ehefrau Nabila Ü., die sich von ihm trennen wollte, mit einer Machete angegriffen, damit am Arm verletzt und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Als sie wieder erwachte, übergoss er sie eiskalt mit Benzin und forderte sie auf, sich selbst anzuzünden. Weil sie dies nicht tat, zündete er sie an, wie die „Hessenschau“ berichtete.

Revision abgelehnt

Er habe sie entstellen wollen, damit sie keinen anderen Partner mehr findet. Die Revision des Angeklagten wies der BGH nun zurück.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landesgerichts Darmstadt vom 21. Juni 2017 verworfen, durch das dieser wegen besonders schwerer Brandstiftung und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden ist.“

(BGH Karlsruhe)

Nachdem die Frau „rasch in Flammen“ stand, schloss der Angeklagte die Tür, damit ihm die brennende und laut um Hilfe schreiende Frau nicht folgen könne. Kurz darauf begab er sich zur Löschaktion, öffnete die Tür, warf ihr eine Decke über und brachte sie ins Badezimmer, wo er sie mit Wasser löschte.

Die Geschädigte trug schwerste Verletzungen davon. Sie musste reanimiert werden, lag 53 Tage im Koma und weitere zwei Monate auf der Intensivstation. Nach mehr als 30 Operationen ist sie seither an einen Rollstuhl gefesselt.“

(BGH Karlsruhe)

Die Überprüfung des Urteils von Darmstadt ergab keine Rechtsfehler.

Verschleiert vor Gericht

Vor Gericht erschien die Frau im Rollstuhl und verschleiert, doch nicht wegen ihres Glaubens, sondern der schrecklichen Verbrennungen wegen. Früher zeigte sich die vierfache Mutter lebensfroh und offen. Wegen der schweren Verbrennungen an Kopf, Gesicht und Armen werde sie nie wieder ein schmerzfreies Leben führen können, so die Anklageschrift im Frühsommer 2017 am Landgericht Darmstadt. [VIDEO „Hessenschau“]

Am ersten Prozesstag habe er noch die Tat geleugnet und seiner Frau Drogenabhängigkeit unterstellt und dass sie den Brand selbst verursacht habe, um ihn unter Druck zu setzen. Es sei ein Unfall gewesen und das Feuer habe sich unkontrolliert ausgebreitet.

Streit nach Haftentlassung

Ahmet Ü. war im September 2016 erst aus dem Gefängnis entlassen worden und zog zu seiner Familie ins gemeinsame Haus nach Rüsselsheim, wie „Bild“ berichtete. Doch nach acht Tagen bereits habe es einen heftigen Streit gegeben, weitere folgten. Der Mann legte sich griffbereit eine Machete unter das Bett.

Am Vortag der Tat kaufte Haci Ahmet Ü. morgens um 8.40 Uhr an einer Tankstelle 3,4 Liter Super-Benzin. Seine Frau hatte da offenbar schon eine schreckliche Vorahnung. Sie schrieb eine SMS an einen Freund: „Ich weiss nicht, wofür er einen Benzinkanister braucht, vielleicht will er mich killen.“



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